Rechnungsfreigabe-Software: die Freigaberegel des Hauses abbilden
Was Rechnungsfreigabe-Software im Kern leistet
Der Finanzbereich im Mittelstand erreicht nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft einen Digitalisierungsgrad von 82 Prozent. Die Freigabe fällt dabei durchs Raster, weil sie auch per E-Mail funktioniert.
Rechnungsfreigabe-Software steuert den Weg einer Eingangsrechnung von der Prüfung bis zur Zahlungsfreigabe. Hinterlegte Regeln bestimmen, wer eine Rechnung sachlich bestätigt und wer sie bis zu welchem Betrag zeichnen darf. Die Software leitet den Beleg an diese Personen weiter, hält Fristen nach und protokolliert jeden Schritt unveränderbar für eine spätere Prüfung.
Von einer Buchhaltungslösung unterscheidet sich Rechnungsfreigabe-Software in dieser Regel. Gebucht und archiviert wird ohnehin, entschieden wird davor.
Wo der Rechnungsfreigabe-Prozess stehen bleibt
Ein Freigabelauf scheitert selten an der Technik. Er scheitert an Fällen, die beim Einrichten niemand bedacht hat, und an Wegen, die niemand nachvollziehen kann. Die Frist für einen Skontoabzug hängt am Rechnungsdatum, nicht am Tag, an dem der Beleg den richtigen Schreibtisch erreicht. Fünf Stellen kosten im Rechnungsfreigabe-Prozess regelmäßig Zeit:
- Rechnungen ohne Bestellbezug, für die keine Zuständigkeit hinterlegt ist
- Sammelrechnungen, die mehrere Kostenstellen gleichzeitig betreffen
- Freigeber im Urlaub, ohne hinterlegte Vertretung
- Rückfragen an Lieferanten, die den Vorgang aus dem Lauf nehmen
- Teillieferungen und Gutschriften, für die keine Regel besteht
Warum ERP und Buchhaltung die Freigabe offenlassen
Ein ERP bucht, archiviert und wertet aus, aber die Frage, wer einen Betrag verantworten darf, beantwortet es nur grob. Sie ist nicht technisch, sondern kaufmännisch, steht in der Unterschriftenregelung des Hauses und ändert sich mit jeder Umstrukturierung. Genau dort setzt ein Workflow Management System an, das Abläufe unabhängig vom führenden System steuert.
Davon zu trennen ist der Weg der Daten. Ob eine Rechnung strukturiert ankommt und zur richtigen Bestellung findet, ist eine Frage der Formate und Schnittstellen. Diese Vorstufe behandelt die E-Rechnungs-ERP-Integration, und erst danach beginnt die Arbeit der Rechnungsfreigabe-Software. Eine Rechnungsmanagement-Software ohne hinterlegte Freigaberegel verschiebt den Zettelstapel nur ins Postfach.
Rechnungsfreigabe nach Wertgrenze und Kostenstelle
Jedes Haus zeichnet anders. In kleineren Betrieben gibt die Geschäftsführung alles selbst frei, in gewachsenen Strukturen hängt die Zuständigkeit an Kostenstelle, Projekt und Betragshöhe zugleich. Eine Verwaltungssoftware bildet solche Regelwerke ab, ohne dass sie jemand im Kopf behalten muss. Ungeschrieben ist die Regel trotzdem da, nur verteilt auf mehrere Köpfe. Rechnungsfreigabe-Software ist der Teil davon, der über Geld entscheidet.
Wer darf eine Rechnung bis zu welchem Betrag zeichnen?
Die Antwort steht in einer Tabelle, nicht im Einzelfall. Eine Freigabematrix ordnet jeder Kombination aus Kostenstelle, Mandant und Betragsgrenze die Person zu, die zeichnen darf, und die Freigabesoftware sucht daraus den passenden Eintrag. Die Positionen werden je Kostenstelle zusammengerechnet, sonst lässt sich eine Betragsgrenze durch Aufteilen der Positionen umgehen. Vier Angaben tragen eine solche Matrix:
- Kostenstelle oder Projekt, auf das die Rechnung läuft
- Mandant oder Gesellschaft bei mehreren Firmen unter einem Dach
- Betragsgrenze je Person, gestaffelt nach Hierarchieebene
- Vertretung, die bei Abwesenheit automatisch einspringt
Wenn ein Freigabelimit nicht reicht
Übersteigt eine Rechnung jedes hinterlegte Limit, greift eine mehrstufige Freigabe. Der Fachbereich bestätigt zuerst die sachliche Richtigkeit, danach zeichnet die nächsthöhere Ebene, bis eine Grenze über der Summe liegt. Jede Stufe kostet Zeit, deshalb lohnt die Frage, ab welchem Betrag ein Vier-Augen-Prinzip in der Rechnungsfreigabe wirklich etwas verhindert.
Was digitale Rechnungsfreigabe am Regelwerk ändert
Auf Papier war die Regel unscharf, und genau das hat funktioniert. Ein Umlaufzettel ließ sich weiterreichen, eine Unterschrift nachholen, eine Zuständigkeit mündlich klären. Die digitale Rechnungsfreigabe verträgt diese Unschärfe nicht. Sie braucht für jeden Fall eine Regel, auch für den seltenen.
Das ist der eigentliche Aufwand einer Einführung, und er fällt vor der Software an. Wer die eigene Unterschriftenregelung nicht sauber aufschreiben kann, bekommt sie auch von keinem Rechnungsfreigabe-Tool abgebildet. In gewachsenen Strukturen mit mehreren Gesellschaften fallen Unternehmenssoftware und Organisation zusammen.
Freigabe, die einer Betriebsprüfung standhält
Ein Papierumlauf hinterlässt Handzeichen und Datum. Rechnungsfreigabe-Software muss dasselbe leisten, und zwar in einer Form, die sich später nicht mehr ändern lässt. § 146 Absatz 4 der Abgabenordnung verlangt, dass eine Buchung oder Aufzeichnung nicht so verändert werden darf, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch eine zurückgenommene Zustimmung muss deshalb sichtbar bleiben. Damit wird Revisionssicherheit zur Eigenschaft des Verfahrens, nicht zur Zusage eines Datenblatts. Für Verwaltungssoftware in regulierten Branchen gilt derselbe Maßstab, nur über mehr Systeme hinweg.
Wie bleibt die digitale Rechnungsfreigabe prüfungsfest?
Prüfungsfest ist ein Lauf, wenn sich jeder Schritt Jahre später ohne Zugriff auf die Rechnungsfreigabe-Software nachvollziehen lässt. Dafür genügt kein Statusfeld, das nur den aktuellen Stand zeigt. Nötig ist ein Protokoll, das jede Änderung als eigenen Eintrag führt und beim Beleg bleibt. Fünf Angaben gehören in jeden Eintrag:
- Die Person, die gezeichnet hat, mit eindeutiger Kennung
- Datum und Uhrzeit des Schritts
- Die Entscheidung selbst, also Freigabe, Ablehnung oder Rückfrage
- Die Regel, aus der sich die Zuständigkeit ergab
- Ob in eigener Zuständigkeit oder in Vertretung gezeichnet wurde
Sachliche und rechnerische Prüfung trennen
Zwei Prüfungen laufen vor der Freigabe ab, und sie finden verschiedene Fehler. Die rechnerische Prüfung kontrolliert Beträge, Steuersätze und Summen, also alles, was sich aus dem Beleg selbst ergibt. Die sachliche Rechnungsprüfung bestätigt dagegen, dass die berechnete Leistung tatsächlich erbracht wurde, und das kann nur beurteilen, wer sie bestellt hat.
Software erledigt den rechnerischen Teil, den sachlichen nie. Eine Software für die Rechnungsprüfung bringt ihn nur an die richtige Person. Die sachliche und rechnerische Rechnungsprüfung bleibt deshalb ein geteilter Vorgang, auch wenn beide Schritte im selben Werkzeug erfasst werden.
Rechnungsfreigabe-Software an den Bestand anbinden
Die Entscheidung zwischen einem fertigen Rechnungsfreigabe-Tool und einer eigenen Lösung fällt nicht am Funktionsumfang. Fertige Werkzeuge decken den Regelfall ab, und für viele Betriebe ist er alles, was vorkommt. Eng wird es, wo die eigene Regel nicht ins Raster des Werkzeugs passt. Rechnungsfreigabe-Software kann die Rechnungsprüfung automatisieren, die Freigaberegel muss sie abbilden können. Vier Fragen klären das vorab:
❓ Wie viele Gesellschaften und Kostenstellen sind beteiligt?
❓ Hängt die Zuständigkeit an mehr als Betrag und Kostenstelle?
❓ Wie viele Rechnungen fallen monatlich außerhalb des Regelfalls an?
❓ Welche Systeme müssen den Freigabestand kennen?
Welche Daten die Freigabe übergeben muss
Mit dem Klick ist eine Rechnungsgenehmigung nicht zu Ende, denn das Ergebnis muss vollständig dorthin, wo gebucht und gezahlt wird. Rechnungsfreigabe-Software übergibt dafür den Freigabestatus, die Kontierung auf Konto und Kostenstelle, die zeichnende Person samt Zeitpunkt und einen Verweis auf den Beleg. Bei zwei Systemen genügt ein Export, ab drei lohnt sich eine feste Schnittstelle, weil sonst jede Änderung dreifach nachgezogen wird.
Fehlt eine Angabe, entsteht genau der Medienbruch, den die Einführung beseitigen sollte. Die schwierigere Frage ist dabei nicht das Datenmodell, sondern die Kontierungshoheit.
Was die Freigabelogik überleben muss
Nach der Einführung läuft ein Freigabeprozess jahrelang, und in dieser Zeit wechseln Zuständigkeiten, kommen Gesellschaften hinzu und wird das führende System getauscht. Eine Freigaberegel, die als Konfiguration vorliegt statt als Programmcode, übersteht das. Eine, die in Formularen und Skripten verteilt liegt, wird beim nächsten Wechsel neu gebaut.
TenMedia entwickelt solche Freigabelogik als eigene Schicht vor dem Buchhaltungssystem, mit der Regelaufnahme am Anfang und der Anbindung an ERP und Buchhaltung. Bei der Prozessmanagement-Lösung für das Pre-Employment-Screening trug dieselbe Trennung zwischen Prüfschritt und Fachsystem. Wer die Rechnungsfreigabe automatisieren will, hält die Regel damit änderbar, ohne dass jede Anpassung ein Entwicklungsprojekt auslöst. Eine Software für digitale Rechnungsfreigabe rechnet sich dort, wo der Ausnahmefall zum Normalfall geworden ist.