Barrierefreie Website

Eine barrierefreie Website bezeichnet ein Web-Angebot, auf dessen digitale Inhalte alle Menschen, auch Menschen mit funktionalen Behinderungen, den gleichen Zugang haben und uneingeschränkt nutzen können.
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Barrierefreie Website Definition

Vielleicht hat man es schon einmal gehört, genau beantworten können die Frage vermutlich die wenigsten: Was bedeutet „Barrierefreie Website“ eigentlich? Und was zeichnet eine barrierefreie Website aus?

Barrierefreiheit ( engl.: Accessibility) schließt neben Menschen mit und ohne Behinderungen auch Nutzer mit technischen oder altersbedingten Einschränkungen, zum Beispiel durch eine Sehschwäche, ein. Grundsätzlich ist das Internet so gestaltet, dass jeder Mensch Zugang dazu hat. Dies ist unabhängig davon, woher die Menschen kommen, welchen sozialen Hintergrund sie haben, welche Sprache sie sprechen oder welche Technik sie verwenden. Eine Seite ist dann barrierefrei, wenn Nutzer sie trotz Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder bei der Informationsverarbeitung vollumfänglich verwenden können.

Um ein paar konkrete Beispiele zu nennen:

  • Gehörlose und schwerhörige Menschen können Videos nur mit Untertiteln nutzen.
  • Blinde Menschen können Webseiten nur dann richtig nutzen, wenn Formulare, Bilder und Buttons textlich beschrieben sind.
  • Sehbehinderte Menschen können Texte und Formularfelder besser erkennen, wenn sie sich stark vom Hintergrund abheben.

Wie sieht eine barrierefreie Website aus?

Um eine barrierefreie Website zu erstellen, muss man einige Anforderungen beachten. Folgende Checkliste gibt Orientierung darüber, wie man Barrierefreiheit auf Webseiten gewährleistet und die Barrieren auf einer Seite beseitigt werden können:

  • Struktur
  • Eine Webseite besteht aus verschiedenen Strukturelementen. Klassischerweise gibt es einen Block für die Navigation und einen weiteren Block mit dem Inhalt und dem Text der Seite. Diese Blöcke sind ihrerseits mit Überschriften, Listen und Fließtexten versehen. Barrierefreie Websites haben semantische Auszeichnungen für diese Zusammensetzung. Die Struktur gibt Menschen mit Sehbehinderung Orientierung.

  • Schrift und Kontraste
  • Beim Erstellen einer barrierefreien Website ist die gute Lesbarkeit der Texte das A und O. Ein ausreichender Kontrast zwischen der Vorder- und Hintergrundfarbe bildet die Basis und ist besonders für Texte in kleinen Schriftgrößen entscheidend. Dieser Effekt kann durch den Kontrastmodus verstärkt werden. Für die mobile Nutzung kann dies auch Vorteile mit sich bringen, da hohe Kontraste helfen, dass Inhalte trotz Sonneneinstrahlung auch im Freien erkennbar sind.

  • Mehrsprachigkeit
  • Um den Inhalt einer Website möglichst international zugänglich zu machen, empfiehlt es sich, sie mehrsprachig aufzubauen und eine Sprachauswahl zwischen Deutsch, Englisch und ggf. weitere Sprachen anzubieten.

  • Leichte Sprache
  • Um den Inhalt der Website noch inklusiver zu gestalten, sollte auch leichte Sprache angeboten werden. Konkret bedeutet das, kurze Sätze zu bilden, einen einfachen Satzbau an den Tag zu legen und weitgehend auf Fremdwörter zu verzichten.

  • Bedienflächen
  • Auch Links und Schaltflächen müssen in besonderer Weise konfiguriert werden. Wenn sie zu klein sind, kann das beim Endnutzer spätestens bei der Nutzung am Smartphone zu Problemen führen.

  • Bildtexte
  • Um blinden Menschen die Nutzung der Website zu ermöglichen und ihnen alle Informationen zugänglich zu machen, sollten Bilder mit sogenannten Alternativtexten versehen werden. So können sich Nutzer Inhalte von Bildbeschreibungen zum Beispiel von einem Screenreader, einer Vorlese-Anwendung für den Text im Browser, vorlesen lassen.

  • Formulare
  • Auch Formulare auf einer Website sollten barrierefrei sein, sodass ein potenzieller Kunde seinen Einkauf oder seine Kontaktaufnahme erfolgreich erledigen kann.

Vorteile einer barrierefreien Website

Eine barrierefrei gestaltete Seite erreicht mehr Nutzer, eine breitere Zielgruppe und entsprechend auch mehr potenzielle Kunden. Für unsere immer älter und vielfältiger werdende Gesellschaft ist die Barrierefreiheit im allgemeinen und barrierefreies Internet sehr wichtig, um erfolgreich kommunizieren zu können.

Ein weiterer Kernpunkt für den Erfolg einer Website ist ihre Usability. Sie ist entscheidend, um die Inhalte für alle Nutzer zugänglich zu machen und dadurch die Nutzung des Web-Angebots für die Kunden angenehmer zu gestalten.

Eine nutzerfreundlich und leicht zugänglich gestaltete Website bleibt auch von Suchmaschinen nicht unbeachtet. Google & Co. belohnen die Barrierefreiheit mit einem höheren Ranking bei der Suche.

Bisher war das Bereitstellen von Bildunterschriften, Transkripten und Untertiteln eine arbeitsintensive und kostspielige Angelegenheit. Durch rapide Fortschritte in der künstlichen Intelligenz und Spracherkennung wird dieser Prozess stark beschleunigt, sodass die Kosten für entsprechende Seiten und Organisationen inzwischen deutlich niedriger ausfallen.

Barrierefreie Website Gesetz

Ist die Barrierefreiheit einer Website eine Pflicht? Barrierefreie Websites sind eine Notwendigkeit, um deren Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen. Seelische, geistige und körperliche Einschränkungen zählen neben technischen Einschränkungen zu den Barrieren, die im Deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) berücksichtigt werden. Behörden und Bundesverwaltungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Seite im Internet nach bestimmten Richtlinien barrierefrei zu gestalten. Bei der Gestaltung einer Website gilt es, technische Einschränkungen, Einschränkungen des Sehens und Hörens und motorische Beeinträchtigungen zu beachten. Dies ist notwendig, um den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG; englisch für „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) bzw. der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 zu entsprechen. Die WCAG wurden vom World Wide Web Consortium W3C veröffentlicht und stellen die internationale Richtlinie der Barrierefreiheit dar. Dieser ist in der Europäischen Union für öffentliche Organisationen ab dem 23. September 2019 gesetzlich verpflichtend für neue Websites und ab dem 23. September 2021 für bereits bestehende Websites sowie mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2020 mit WCAG 2.1. Beispielsweise müssen alle öffentlichen Organisationen innerhalb der EU müssen laut Gesetz Untertitel für Videos zur Verfügung stellen, die online veröffentlicht werden.

Barrierefreie Website bei TenMedia

TenMedia ist eine Webagentur aus Berlin. Wir bieten Individuallösungen für Ihr Unternehmen an. Zu unseren Kernkompetenzen gehört außerdem das Entwickeln von Apps und Websites auch mit barrierefreiem Design. Unsere Case Studies und die Website des Deutsches Kulturforum östliches Europa zeigen ein paar barrierefreie Beispiele unserer Arbeit.

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