Barrierefreie Software für die öffentliche Verwaltung

Barrierefreie Software für die öffentliche Verwaltung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Unser kompakter Leitfaden zeigt, wie barrierefreie Software-Standards zur Grundlage für sichere, effektive Verwaltungsprozesse und moderne Digitalstrategien werden. Neben den zentralen Pflichten gehen wir auch auf wichtige Nebenaspekte wie Change-Management und Auftragsvergabe für IT-Leistungen ein.
Eine älte Frau nimmt Nachhilfe in Sachen PC-Nutzung. Eine junge Lehrerin weist sie am Notebook ein. So lernt sie die Funktionen von barrierefreier Software.
© Viktor

Barrierefreie Software als Managementaufgabe

Barrierefreie Software ist seit 2025 in der öffentlichen Verwaltung Pflicht. Mit dem BFSG hat sich das Thema von einer oft übersehenen IT-Aufgabe zu einer grundlegenden Managementverantwortung entwickelt. Über 99 Prozent der deutschen digitalen Angebote erfüllen bisher gar nicht oder nur teilweise die aktuellen Standards für digitale Barrierefreiheit. (Quelle: informatik-aktuell.de, Juli 2025) Verwaltungsportale, Fachverfahren und interne Systeme dürfen künftig nur noch betrieben werden, wenn sie dies nachweislich erfüllen.

Stellenwert für Behörden und Organisationen

Software und Webinhalte bilden heute die Infrastruktur für digitale Teilhabe, Automatisierung und effiziente Kommunikation mit Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Fehlende Barrierefreiheit erzeugt nicht nur Benachteiligung, sondern auch handfeste Risiken – von Datenschutzproblemen über Diskriminierungsfälle bis hin zu Imageschäden und rechtlichen Konsequenzen. Digitale Accessibility wird zunehmend zum zentralen Qualitätsmerkmal für Innovationskraft, Servicestärke und Compliance.

Längst setzen immer mehr öffentliche Stellen Barrierefreiheit als Auswahlkriterium und Innovationstreiber ein. Das spiegelt sich sowohl in E-Government-Projekten, bei Social-Media-Kanälen als auch in digitalen Bildungsinitiativen wider. Förderprogramme und rechtliche Vorgaben verstärken diesen Trend.

Zunehmend erkennen Verwaltungen auch die Vorteile für interne Arbeitsprozesse: Barrierefreie Software führt zu weniger Supportaufwand, erleichtert Onboarding neuer Mitarbeitender und reduziert den Bedarf an technischen Sonderlösungen. Moderne Dokumentationskonzepte erlauben, Standards automatisch zu erfassen und Prozesse zu dokumentieren, was besonders bei Personalwechseln und Audits einen echten Mehrwert bietet.

Zentrale Pflichten und Verantwortlichkeiten

Verantwortung ist end-to-end gefordert: Von strategischer Steuerung über Umsetzung bis zum täglichen Betrieb. Gerade in föderalen Strukturen ist daher die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten unerlässlich. Barrierefreiheit muss im Organigramm sichtbar sein, etwa als Thema für regelmäßige Teammeetings und Verwaltungsvorstände. Für nachhaltigen Erfolg empfiehlt sich die Verankerung in Zielvereinbarungen, Geschäftsprozessen und Weiterbildungsprogrammen. Oft helfen hierzu regelmäßige interne Audits und das Einrichten einer internen Kontrollstelle oder eines Accessibility-Beauftragten.

Transparente Kommunikation zwischen Helpdesk, IT-Abteilung, Projektmanagement und Nutzergruppen ist unverzichtbar – insbesondere, wenn sich gesetzliche und technische Rahmenbedingungen ändern. Eine moderne Dokumentationsstrategie unterstützt Audits und Wissensweitergabe bei Personalwechseln.

Umfassende Hintergründe zu Accessibility können in unserem Artikel Barrierefreiheit: Gesetz und Umsetzung nachgelesen werden.

Wie gelingt die Umsetzung barrierefreier Software in der Verwaltung?

Erfolgsentscheidend ist, Accessibility von der Strategie bis zum Rollout als strukturelles Kriterium zu planen – nicht erst als nachträgliche Aufgabe bei der Migration oder Digitalisierung bestehender Prozesse. Insbesondere bei Software für die Verwaltung entscheiden die Prozessgestaltung, die Durchgängigkeit der Standards sowie die Einbindung externer Expertise und echter Nutzergruppen über das Ergebnis. Viele Behörden binden Betroffene bereits frühzeitig in Lastenhefterstellung, Feedbackrunden oder Usability-Tests ein und bauen so praxisnahes Know-how auf.

Vergabe für die Entwicklung barrierefreier Software

Accessibility-Anforderungen müssen schon bei der Ausschreibung messbar, verbindlich und für alle Beteiligten verständlich formuliert sein. Das beinhaltet:

Zunehmend verlangen Vergabestellen konkrete Nachweise, etwa BITV-Testprotokolle, Herstellererklärungen nach EN 301 549 oder Anwenderdokumentationen. Kompetenzzentren und branchenspezifische Leitfäden bieten zudem Musterverträge, kurze Best-Practice-Checklisten und praxisnahes Vorlagenmaterial.

Projektmanagement und Nachweis

Ein lückenloses Projektprotokoll und nachvollziehbare Nachweise machen Accessibility nach innen und außen überprüfbar. Folgende Kernaspekte sollten beachtet werden:

☞ Accessibility im Pflichtenheft dokumentieren
☞ Meilenstein-Prüfung
☞ Tests und Feedback
☞ Praxisnähe durch echte Nutzergruppen
☞ Detaillierte Dokumentation aller Änderungen

Verwaltungen profitieren, wenn sie Accessibility-Checks als festen Bestandteil im agilen Backlog und im Change-Management verankern. In vielen Kommunen werden dazu interne QA-Spezialisten oder externe Betroffenenvertreter eingebunden. Mit digitalen Tools wie Monitoring-Dashboards, automatisierten Accessibility-Scanner und zentral dokumentierten User Stories lässt sich Barrierefreiheit sauber anpassen.

Adaptivität und Change-Management

Barrierefreiheit von Software ist kein Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess. Jedes Release und jedes Update verlangt Nachprüfung, da technische Änderungen oder neue Integrationen versteckte Barrieren verursachen können. Accessibility als Release-Kriterium verhindert, dass Funktionalität auf Kosten von Teilhabe optimiert wird. Für die Praxis bedeutet das:

So werden technische Herausforderungen ebenso wie sich ändernde Standards barrierefreier Software (z. B. neue WCAG-Versionen) im laufenden Betrieb frühzeitig erkannt. In einer Modellkommune führte die kontinuierliche Einbindung blinder und motorisch eingeschränkter Nutzer zu weniger Beschwerden und zu deutlich höherer Alltagstauglichkeit der Software.

Barrierefreie Software-Standards in der Verwaltungsorganisation

Die Basis für barrierefreie Software in deutschen Behörden bilden klare Standards wie EN 301 549, die BITV 2.0 und spezifische branchenspezifische Anforderungen. Moderne Verwaltungen setzen dabei zunehmend auf technologieoffene, revisionssichere und cloudfähige Softwarearchitekturen. Entscheidend für den erfolgreichen Betrieb ist, dass alle Schnittstellen barrierefrei gestaltet sind, Programmierschnittstellen gut dokumentiert werden und bei neuen Softwarelösungen bevorzugt auf schon erprobte UI-Komponenten zurückgegriffen wird. Dadurch gelingt es, Erweiterungen und technische Anpassungen in Zukunft schneller und mit geringeren Risiken umzusetzen.

In der Praxis heißt das: Wer neue Verwaltungsportale entwickelt oder bestehende Systeme erweitert, achtet darauf, dass Anwendungen uneingeschränkt mit Tastatur bedienbar sind, alle wichtigen Inhalte von Screenreadern erkannt werden und Design wie Navigation für alle Nutzergruppen verständlich bleiben. Dank responsiver Layouts und kontrastreicher Gestaltung können Behörden gewährleisten, dass Software auf allen Endgeräten nutzbar bleibt.

Warum organisatorische Verankerung für barrierefreie Software entscheidend ist

Der eigentliche Mehrwert entsteht aber erst dann, wenn Barrierefreiheit organisatorisch verankert wird. Regelmäßige Audits, etwa bei jedem Release oder beim Start eines neuen Portals, sichern die Qualität und machen Accessibility zum festen Bestandteil des Entwicklungsprozesses. Datenschutzbeauftragte, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, interne Entwickler und externe IT-Dienstleister gestalten gemeinsam Compliance und Innovation. Dabei hilft es, auf offene Designsysteme und Modular-Frameworks zurückzugreifen: Sie erleichtern, neue Anwendungen von Anfang an normgerecht und zukunftssicher zu planen.

Einsatz externer Tools

Bevor Behörden externe Tools, Plattformen oder Fachverfahren einsetzen, sollte immer auch ein Blick auf die tatsächliche Barrierefreiheit geworfen werden – konfigurierbare Testumgebungen, Zertifikate oder Prüfberichte geben hier wertvolle Orientierung. In der täglichen Zusammenarbeit bringt es große Vorteile, Accessibility-Vorgaben bereits im Dienstleistervertrag zu verankern und klare Abnahmeprozesse einzuführen. Das minimiert böse Überraschungen bei Systemwechseln und senkt langfristig die Kosten.

Die Entwicklung barrierefreier Software in der Verwaltung wird zunehmend durch technologische Innovationen und neue Organisationskonzepte geprägt. Künstliche Intelligenz spielt dabei eine immer wichtigere Rolle: KI-gestützte Accessibility-Checks analysieren große Bestandsnetzwerke automatisiert und erleichtern die Identifikation verborgener Barrieren in komplexen IT-Landschaften.

Ergänzend gewinnen Self-Assessment-Tools an Bedeutung, die Redakteurinnen, Webteams oder Fachbereiche dabei unterstützen, Inhalte selbstständig auf Barrierefreiheit zu prüfen und zu verbessern – insbesondere auf Plattformen, die häufig aktualisiert werden.

Barrierefreies Verfahrensmanagement

Zudem setzen viele Behörden vermehrt auf wiederverwendbare Designsysteme und modulare Bausteine, etwa für barrierefreie Steuerportale, Antragsprozesse oder Verfahrensmanagement. Förderprogramme der Länder oder der EU helfen dabei, Open-Source-Frameworks gemeinsam weiterzuentwickeln und im Rahmen von Pilotprojekten über Kommunalgrenzen hinweg zu etablieren.

Cloudbasierte Lösungen

Ein weiterer Trend ist die Nutzung von cloudbasierten Monitoring- und Reporting-Lösungen, die den technischen wie organisatorischen Status der Barrierefreiheit dauerhaft sichtbar machen. All diese Innovationen stärken das datenbasierte, kollaborative und teilhabeorientierte Selbstverständnis moderner Behörden – und fördern nachhaltig digitale Bürgernähe.

FAQs

Wer ist für die Umsetzung barrierefreier Software in der öffentlichen Verwaltung verantwortlich? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up
Für die Umsetzung barrierefreier Software in der öffentlichen Verwaltung sind Leitung, IT-Abteilung, Projektmanagement und Vergabestellen gemeinsam verantwortlich. Häufig gibt es zusätzliche Accessibility-Beauftragte. End-to-end-Verantwortung und klare Prozesse sichern dauerhaft barrierefreie Software Verwaltung und Rechtskonformität.
Was sind typische Prüfverfahren für barrierefreie Software im öffentlichen Sektor? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up
Typische Prüfverfahren für barrierefreie Software im öffentlichen Sektor bestehen aus einer Kombination automatisierter Tests, manueller Prüfungen und externer Gutachten. Automatisierte Tools überprüfen beispielsweise HTML-Fehler, Farbkontraste und Tastaturbedienung. Manuelle Accessibility-Tests mit Screenreader und realen Nutzern erkennen komplexere Barrieren. Zusätzlich führt der BITV-Test als Standardverfahren eine umfassende Bewertung durch. Externe Prüfdienstleister erstellen auf Basis der EN 301 549 Gutachten für die Software Verwaltung. Regelmäßige Audits und Monitoring helfen, Barrierefreiheit fortlaufend zu sichern und gesetzliche Anforderungen zuverlässig nachzuweisen.
Wie oft muss die Erklärung zur Barrierefreiheit aktualisiert werden? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist jährlich zu überprüfen und bei wesentlichen Änderungen umgehend anzupassen. Dies gewährleistet, dass Nutzer jederzeit zuverlässige Informationen zur barrierefreien Software erhalten.