Barrierefreie Software

Barrierefreie Software wird oft für eine Frage des Designs gehalten. Entschieden wird sie im Code, denn ob ein Screenreader eine Schaltfläche erkennt, hängt an ihrer Auszeichnung und nicht an ihrem Aussehen.
Eine junge Frau im Businessdress sitzt im Büro vor ihrem Notebook. Sie führt eine Videokonferenz in Gebärdensprache. Dazu nutzt sie barrierefreie Software.
© Yaroslav Astakhov

Was ist barrierefreie Software?

Barrierefreie Software ist so gebaut, dass Programme, Apps und Fachanwendungen möglichst unabhängig von individuellen Einschränkungen bedienbar sind. Sie lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, gibt Inhalte an assistive Technologien wie Screenreader weiter und vermittelt jede Information über mehr als einen Sinneskanal. Maßgeblich ist die technische Struktur, nicht die Optik.

Die europäische Norm EN 301 549 legt die Anforderungen dafür fest und verweist bei Webinhalten auf die Web Content Accessibility Guidelines. Sie gilt nicht nur für Websites, sondern auch für Desktop-Programme, mobile Anwendungen, Dokumente und Hardware mit Bedienoberfläche. Den rechtlichen Rahmen dazu ordnet der Leitfaden zum Barrierefreiheitsgesetz ein.

Technische Merkmale

Vier Eigenschaften kehren in jeder Prüfung wieder. Bedienelemente tragen eine maschinenlesbare Rolle und einen Namen, damit Hilfsmittel sie ansagen können. Die Reihenfolge beim Durchtabben folgt der sichtbaren Anordnung. Kontraste und Schriftgrößen bleiben anpassbar, ohne dass Inhalte verschwinden. Fehlermeldungen benennen das betroffene Feld im Text. Barrierefreie Anwendungen machen diesen Stand außerdem sichtbar, meist über eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die erfüllte Kriterien und bekannte Einschränkungen benennt.

Dazu kommt Zurückhaltung bei Bewegung. Automatisch startende Animationen lassen sich abschalten, weil sie Aufmerksamkeitsstörungen verstärken und in seltenen Fällen Anfälle auslösen können.

Wie Barrierefreiheit geprüft wird

Automatische Prüfwerkzeuge finden einen Teil der Fehler, etwa fehlende Alternativtexte oder zu geringe Kontraste. Den größeren Teil findet nur der Test mit echten Hilfsmitteln, also die Bedienung mit Screenreader, Vergrößerungssoftware oder Augensteuerung, ergänzt um Rückmeldungen betroffener Nutzerinnen und Nutzer.

Für Behörden und ihre Dienstleister ist die Prüfung Teil der Beschaffung, weshalb die barrierefreie Software in der Verwaltung eigene Nachweispflichten kennt. Geprüft wird dabei gegen die Norm und nicht gegen den Eindruck. Der Prüfbericht hält fest, welche Kriterien erfüllt sind und welche nicht, und gehört bei Vergaben für barrierefreie Anwendungen in aller Regel zu den geforderten Nachweisen.

Warum sich der Aufwand rechnet

Der Nutzen reicht über die Pflicht hinaus. Tastaturbedienbarkeit beschleunigt die Arbeit geübter Anwender, klare Fehlermeldungen senken den Supportaufwand, und maschinenlesbare Strukturen kommen zugleich Suchmaschinen und Sprachassistenten zugute.

Nachträgliche Anpassung ist deutlich teurer als frühe Planung. Wird Zugänglichkeit erst nach der Abnahme verlangt, betrifft sie Oberfläche, Datenmodell, Dokumentation und Testfälle gleichzeitig, also praktisch jede Schicht der Anwendung. Wie weit die Anforderungen im Einzelfall reichen, hängt am Anwendungsfall und ist Teil der digitalen Barrierefreiheit.

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