Barrierefreiheit
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung von Räumen, Produkten, Dienstleistungen und Informationen so, dass sie von allen Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Maßgeblich ist nicht die einzelne Einschränkung, sondern die Nutzbarkeit für alle. Den allgemeinen rechtlichen Rahmen setzt in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz.
Eng verwandt ist das Universal Design, das Produkte und Umgebungen von vornherein für die größtmögliche Zahl an Menschen entwirft, statt Sonderlösungen nachzurüsten. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt, denn nachträgliche Anpassungen sind fast immer teurer und bleiben sichtbar. Welche Pflichten daraus für Unternehmen und Behörden folgen, ordnet der Leitfaden zum Barrierefreiheitsgesetz ein.
Bauliche und kommunikative Formen
Im gebauten Raum meint der Begriff schwellenlose Zugänge, Rampen, Aufzüge und behindertengerechte Sanitäranlagen. Taktile Leitsysteme im Bodenbelag ermöglichen blinden Menschen die Orientierung an Bahnhöfen und auf Gehwegen, ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze sichern die berufliche Teilhabe.
Kommunikativ geht es um den Zugang zu Informationen. Dazu zählen Gebärdensprachdolmetscher bei Behördengängen, Untertitel und Audiodeskription im Rundfunk sowie die Leichte Sprache, eine geregelte Ausdrucksweise mit kurzen Sätzen und ohne Fachbegriffe für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Sprachkenntnissen.
Beide Formen greifen ineinander. Ein stufenloser Zugang nützt wenig, wenn das Klingelschild nur visuell beschriftet ist und die Sprechanlage keine hörbare oder sichtbare Rückmeldung über den Verbindungsaufbau gibt.
Das Zwei-Sinne-Prinzip
Informationen werden über mindestens zwei Sinneskanäle vermittelt, damit der Ausfall eines Sinnesorgans ausgeglichen wird. Eine Ampel mit Tonsignal und Vibrationsgeber folgt diesem Grundsatz ebenso wie eine Haltestellenanzeige, die die Durchsage zusätzlich anzeigt.
Das Zwei-Sinne-Prinzip überträgt sich unverändert auf Software. Eine Fehlermeldung, die nur durch eine rote Umrandung erkennbar ist, erfüllt ihn nicht, eine Meldung mit Text und Symbol schon. Farbe allein trägt nie eine Information, weil rund acht Prozent der Männer eine Farbsehschwäche haben und Kontraste je nach Bildschirm und Lichtverhältnis unterschiedlich wirken.
Der digitale Raum
Mit der Digitalisierung verschiebt sich der Schwerpunkt. Websites, Apps und Fachanwendungen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diese vier Grundsätze stammen aus den Web Content Accessibility Guidelines und sind in der WCAG-Konformität in Prüfkriterien übersetzt. Sie betreffen vor allem die technische Struktur und nicht die Optik. Entscheidend ist die Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern, die Bildschirminhalte in Sprache oder Blindenschrift übersetzen.
Dafür braucht es aussagekräftige Alternativtexte, eine logische Überschriftenhierarchie und die vollständige Bedienbarkeit über die Tastatur. Die Anforderungen und Fristen dazu bündelt die digitale Barrierefreiheit als eigenes Arbeitsfeld.
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