Barrierefreie Website erstellen

- 1. Was ist eine barrierefreie Website?
- 2. Welche Anforderungen stellt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an die barrierefreie Website?
- 3. Wann ist eine Website barrierefrei?
- 4. Was kann man tun, um seine Website barrierefreier zu gestalten?
- 5. Gibt es Fördermöglichkeiten für die Umsetzung barrierefreier Websites?
- 6. Barrierefreie Website bei TenMedia programmieren lassen
Als versierte IT-Agentur bietet die TenMedia GmbH Softwareentwicklung und Datenbankprogrammierung für Unternehmen und Behörden. Darüber hinaus bieten wir umfangreiche Services im Bereich Webentwicklung und Maintenance Support. Das beinhaltet auch die Wartung und Neuentwicklung bestehender Software und Webseiten. Gern prüfen wir die Webseiten unserer Kunden auf Barrierefreiheit und sorgen für eine rundum inklusive Internetpräsenz. Wer an unserem Angebot interessiert ist, kann gern telefonisch oder via E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen.
Was ist eine barrierefreie Website?
Barrierefreie Websites sind eine Notwendigkeit, um digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen. Barrierefreiheit (engl.: Accessibility) schließt neben Menschen mit und ohne Behinderung auch Nutzer mit technischen oder altersbedingten Einschränkungen, zum Beispiel durch eine Sehschwäche, ein.
Was bedeutet barrierefrei im Internet?
Grundsätzlich sollte das Internet so gestaltet, dass jeder Mensch Zugang zu Informationen hat, unabhängig davon, welchen sozialen Hintergrund er hat, welche Sprache er spricht oder welche Technik er verwendet. Eine Seite ist dann barrierefrei, wenn Nutzer sie trotz Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder bei der Informationsverarbeitung vollumfänglich verwenden können. In diesem Zusammenhang sprechen wir in der Praxis auch von Inklusion.
Um ein paar konkrete Beispiele zu den Anforderungen der Barrierefreiheit im Internet zu nennen:
- Gehörlose und schwerhörige Menschen können Videos nur mit Untertiteln nutzen.
- Blinde Menschen können Webseiten nur dann richtig nutzen, wenn Formulare, Bilder und Buttons textlich beschrieben sind.
- Sehbehinderte Menschen können Texte und Formularfelder besser erkennen, wenn sie sich stark vom Hintergrund abheben.
Anwendungsbereiche für eine inklusive Website
Die Anforderungen an barrierefreie Websites gehen nicht nur von Menschen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung aus. Allerdings machen diese Personen die Hauptzielgruppe für inklusive Internetseiten aus. Zu den Anwendungsbereichen gehören:
- Menschen mit einer körperlichen Behinderung
- Personen mit einer kognitiven Behinderung
- Menschen mit einer körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigung
- Ältere Menschen
- Personen, die temporär in ihrer Mobilität bzw. Motorik eingeschränkt sind
- Personen mit älterer Technik oder einer langsamen Internetverbindung
In der Praxis können also auch technische Aspekte eine Rolle spielen, die auch Menschen ohne Behinderung den Zugriff auf Webseiten erschweren.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Aufgrund ihrer klaren Navigation und leichten Bedienbarkeit profitieren viele Nutzer von Webseiten, die barrierefrei sind. Erfüllt eine Seite diese Anforderungen nicht, kann das wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen, da nicht nur Menschen mit Behinderung sie vollumfänglich nutzen können, sondern auch die Usability für Menschen ohne Beeinträchtigung eingeschränkt ist.
Da eine klare Struktur und Maßnahmen wie Alternativ-Texte auch entscheidend für die Suchmaschinenplatzierung sind, können nicht barrierefreie Webseiten sich auch nachteilig auf das SEO auswirken.
Neben einem eventuellen Imageschaden kann eine Webseite ohne ausreichende Barrierefreiheit auch Strafen nach sich ziehen, wenn gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verstoßen wird.
Welche Anforderungen stellt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an die barrierefreie Website?
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 wird die barrierefreie Website per Gesetz für viele Unternehmen zur Pflicht. Diese Verpflichtung, welche die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht überführt, zielt darauf ab, die Inklusion von Menschen im digitalen Raum zu stärken. Doch welche konkreten Anforderungen stellt das BFSG an Websites und wie kann man eine Website barrierefrei gestalten?

Was ist WCAG 2.1 und welche Rolle spielt es für die Barrierefreiheit?
Seelische, geistige und körperliche Einschränkungen zählen neben technischen Einschränkungen zu den Barrieren, die im Deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) berücksichtigt werden. Behörden und Bundesverwaltungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Seite im Internet nach bestimmten Richtlinien barrierefrei zu gestalten. Bei der Gestaltung einer Website gilt es, technische Einschränkungen, Einschränkungen des Sehens und Hörens und motorische Beeinträchtigungen zu beachten. Dies ist notwendig, um den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG; englisch für „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) bzw. der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 zu entsprechen. Die WCAG wurden vom World Wide Web Consortium W3C veröffentlicht und stellen die internationale Richtlinie der Barrierefreiheit dar.
Das BFSG selbst definiert die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht detailliert, sondern verweist auf die europäische Norm EN 301 549. Diese Norm wiederum basiert maßgeblich auf der WCAG 2.1. Sie gliedert sich in vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar
Sind Informationen für alle Nutzer wahrnehmbar, z.B. durch Textalternativen für Bilder oder Untertitel für Videos? - Bedienbar
Kann die Website ohne Maus bedient werden (Tastatursteuerung), und sind Bedienelemente leicht zu erreichen? - Verständlich
Sind Inhalte und die Bedienung verständlich, z.B. durch einfache Sprache und konsistente Navigation? - Robust
Funktioniert die Website zuverlässig mit assistierenden Technologien wie Screenreadern?
Die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA ist der Maßstab für die technische Umsetzung der Barrierefreiheit nach BFSG. Sie dient als praktische Anleitung, um eine Website barrierefrei zu gestalten.
Welche Websites müssen ab 2025 barrierefrei sein?
Das BFSG erweitert die Pflicht zur Barrierefreiheit, die bisher vor allem öffentliche Stellen betraf, auf eine Vielzahl privatwirtschaftlicher Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu gehören insbesondere:
- Websites und mobile Anwendungen von Onlineshops und anderen E-Commerce-Plattformen (betrifft vor allem den Kaufprozess).
- Online-Banking-Portale und Websites von Banken und Versicherungen.
- Websites und Apps von Telekommunikationsanbietern.
- Online-Buchungsportale und Websites im Bereich Personenbeförderung (z.B. für Flug, Bahn, Bus).
- Bestimmte E-Books und die zugehörige Software.
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Für wen gilt das neue BFSG nicht?
Von der Umsetzung der WCAG Standards ausgenommen sind Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich. Als Kleinstunternehmen zählen Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 2 Mio. Euro. Vertreibt das Unternehmen jedoch Produkte, die Unter das BFSG fallen, muss es für die Barrierefreiheit dieser Geräte sorgen.
Unverhältnismäßige Belastung
Unternehmen müssen die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhalten, wenn dies eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Eine “unverhältnismäßige Belastung” liegt nur vor, wenn die Einhaltung der Barrierefreiheit zu einer grundlegenden Veränderung des Produkts oder der Dienstleistung führen oder wenn die Kosten so hoch wären, dass sie die Existenz des Unternehmens gefährden würden.
Archivierte Informationen
Digitale Inhalte, die nach dem 28. Juni 2025 weder aktualisiert noch überarbeitet werden, gelten als Archive und müssen nicht nachträglich barrierefrei gemacht werden.
B2B Business
Unternehmen, die nur Leistungen im B2B Bereich anbieten, sind ebenfalls von der Umsetzung einer barrierefreien Website ausgenommen, solange nicht der Abschluss eines Verbrauchervertrages über die Seite möglich ist.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes?
Inklusion ist grundlegendes Recht für Menschen mit Behinderung. Daher kann die nicht erfolgte Umsetzung der Barrierefreiheit auf Webseiten weitreichende Konsequenzen haben. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können die Beseitigung von Mängeln anordnen oder sogar den Vertrieb bzw. die Erbringung von Dienstleistungen untersagen. In der Praxis könnten sie außerdem Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen.
Verbraucherschutz oder Behindertenverbände können, vor allem mit Hinblick auf das neue BFSG, Verstöße gegen die digitale Barrierefreiheit abmahnen. Menschen mit Behinderung könnten den Webseitenbetreiber wegen Diskriminierung direkt verklagen.
Wann ist eine Website barrierefrei?
Um eine barrierefreie Website zu erstellen, muss man einige Anforderungen beachten. Folgende Checkliste gibt Orientierung darüber, wie man Barrierefreiheit auf Webseiten gewährleistet und die Barrieren auf einer Seite beseitigt werden können:
- Zugänglichkeit
Ein inklusive Webseite zeichnet sich dadurch aus, dass sie für alle Nutzer zugänglich ist. Sämtliche Inhalte und Informationen auf der Seite sollten entsprechend ausgerichtet sein. - Strukturierte Navigation
Eine Webseite besteht aus verschiedenen Strukturelementen. Klassischerweise gibt es einen Block für die Navigation und einen weiteren Block mit dem Inhalt und dem Text der Seite. Diese Blöcke sind ihrerseits mit Überschriften, Listen und Fließtexten versehen. Barrierefreie Websites haben semantische Auszeichnungen für diese Zusammensetzung. Die Struktur gibt Menschen mit Sehbehinderung Orientierung. - Schriftgröße und Kontraste
Inklusive Webseiten zeichnen sich durch eine anpassbare Schriftgröße aus. So haben Menschen mit Sehbehinderung die Möglichkeit, die Schrift an ihre Bedürfnisse anzupassen. Klare Farbkontraste dienen dafür, dass sich Texte und Grafiken vom Hintergrund abheben und besser wahrgenommen werden können. Gleichzeitig sollten beispielsweise Links oder Buttons für wichtige Funktionen sich nicht allein durch farblichen Kontrast abheben. Zusätzliche Formatierungen oder Piktogramme sorgen dafür, dass auch Menschen mit einer Farbsehschwäche gut durch eine Website navigieren können. Generell sind Piktogramme und Symbole ein adäquates Mittel, um auch Menschen, die nicht gut Lesen können, wichtige Informationen zu vermitteln. Dasselbe gilt für Personen, die der auf der Website genutzten Sprache nicht mächtig sind. - Responsive Design
Responsive Webdesign spielt eine entscheidende Rolle für die Barrierefreiheit von Webseiten, da es die Inhalte optimal an unterschiedliche Bildschirmgrößen und Endgeräte anpasst. Dies kommt erst recht Menschen mit Behinderung zugute, die oft spezielle Zoom-Funktionen oder assistive Technologien nutzen. Beispielsweise bleiben Texte lesbar und Bedienelemente groß genug, egal ob auf einem Smartphone, Tablet oder Desktop-PC. Eine inklusive Website wird durch Responsive Design intuitiver nutzbar, da sich die Inhalte flexibel an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen. Im Kontext des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, das Webdesign unter neue Anforderungen stellt, ist Responsive Design eine grundlegende Voraussetzung für die Erstellung von barrierefreien Internetseiten. - Leichte Sprache
Auf einer Barrierefreien Website sollte auch leichte Sprache angeboten werden. Konkret bedeutet das, kurze Sätze zu bilden, einen einfachen Satzbau an den Tag zu legen und weitgehend auf Fremdwörter zu verzichten. Leichte Sprache ist oft eine noch inklusivere Form von klarer Sprache. - Bedienflächen
Links und Schaltflächen müssen in besonderer Weise konfiguriert werden. Wenn sie zu klein sind, kann das beim Endnutzer spätestens bei der Nutzung am Smartphone zu Problemen führen. - Alt-Texte
Um blinden Menschen die Nutzung der Website zu ermöglichen und ihnen alle Informationen zugänglich zu machen, sollten Bilder mit sogenannten Alternativtexten versehen werden. So können sich Nutzer Inhalte von Bildbeschreibungen zum Beispiel von einem Screenreader, einer Vorlese-Anwendung für den Text im Browser, vorlesen lassen. - Untertitel und Audiodeskription
Wer auf seine Webseite Videos präsentiert oder einbindet, sollte diese mit einem Untertitel für Hörgeschädigte oder einer Audiodeskription für Sehgeschädigte versehen.
Was kann man tun, um seine Website barrierefreier zu gestalten?
Der Prozess, barrierefreie Internetseiten zu schaffen, gliedert sich in mehrere zentrale Phasen. Im Folgenden haben wir ein paar Beispiele des Ablaufs und der Umsetzung der Optimierung aufgeführt.
Umfassende Analyse des Ist-Zustands
Der erste und wichtigste Schritt ist eine detaillierte Analyse der bestehenden Website. Hierbei geht es darum, vorhandene Barrieren zu identifizieren und den Grad der aktuellen WCAG 2.1 Konformität prüfen lassen. Professionelle Dienstleister nutzen hier automatisierte Tools und manuelle Prüfungen, um Schwachstellen aufzudecken. Dazu gehören fehlende Alt-Texte bei Bildern, mangelnde Tastaturbedienbarkeit, unzureichende Kontraste, unverständliche Sprache oder schlecht strukturierte Inhalte. Diese Analyse bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.
Gezielte Umsetzung und Optimierung der Barrierefreiheit
Basierend auf den Analyseergebnissen beginnt die eigentliche Umsetzung der Barrierefreiheitsmaßnahmen. Dies kann je nach Website-Typ und CMS (Content-Management-System) variieren. Typische Maßnahmen umfassen:
- Struktur und Navigation
Eine klare, logische Seitenstruktur und Navigation, die auch per Tastatur bedienbar ist. - Bilder und Multimedia
Bereitstellung aussagekräftiger Alternativtexte für Bilder und Untertitel bzw. Transkripte für Audio- und Videoinhalte. - Formulare und Interaktionen
Barrierefreie Gestaltung von Formularen mit klar gekennzeichneten Feldern und Fehlermeldungen.
Oft empfiehlt es sich, eine barrierefreie Website erstellen lassen oder erfahrene Experten hinzuzuziehen, die sich auf die Barrierefreiheit Website nachträglich anpassen spezialisiert haben.
Kontinuierliche Tests und Schulungen
Nach der Umsetzung ist es entscheidend, regelmäßige Tests durchzuführen. Neben technischen Prüfungen sind Nutzertests mit Personen, die unterschiedliche Assistenztechnologien nutzen, unerlässlich. Nur so lässt sich gewährleisten, dass das barrierefreie Web auch in der Praxis funktioniert. Parallel dazu sind Schulungen für dasTeam von großer Bedeutung. Mitarbeiter, die Inhalte pflegen oder neue Funktionen entwickeln, müssen für das Thema sensibilisiert werden und die Prinzipien der Barrierefreiheit verstehen. Dies stellt sicher, dass neu hinzugefügte Inhalte von Anfang an den Standards entsprechen und die Website langfristig barrierefrei bleibt.
Gibt es Fördermöglichkeiten für die Umsetzung barrierefreier Websites?
Tatsächlich unterstützen verschiedene Institutionen die digitale Inklusion von Menschen mit Behinderung durch Förderprogramme. Diese richten sich zumeist ein Kleine und mittelständische Unternehmen. Eines der besten Beispiele ist das zentrale Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „go-digital“, das auch digitale Barrierefreiheit unterstützt. In der Praxis erfolgt dies mittels eines Zuschusses zu Beratungs- und Umsetzungsleistungen, die von autorisierten IT-Agenturen erbracht werden. Dies deckt oft die Analyse, Konzeption und Umsetzung von barrierefreien Websites ab.
Auch die Aktion Mensch unterstützt mit ihrem Programm „Barrierefreiheit für alle“ die Inklusion durch Zuschüsse zu barrierefreien Webseiten. Im Fokus stehen hier in erster Linie gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen. Für kleinere Projekte werden manchmal 100 % der förderfähigen Kosten übernommen.
Regionale Förderungen und Landesförderprogramme
Viele Bundesländer und Regionen bieten eigene Digitalisierungs- und Innovationsprogramme an, die auch das Entwickeln von barrierefreien Websites fördern können. Beispiele hierfür sind:
- Digitalbonus Bayern
- Digitalisierungsprämie Baden-Württemberg
- Digitalprämie Berlin
Im Bedarfsfall empfiehlt es sich, die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums zu nutzen oder die Webseiten der jeweiligen Landesförderbanken und Wirtschaftsministerien zu konsultieren.
Beratungsförderungen
Manche Förderprogramme konzentrieren sich speziell auf die Bezuschussung von externen Beratungsleistungen, wie sie für eine fundierte Analyse und die Erstellung eines Konzepts für eine inklusive Website notwendig sind. Eines der besten Bespiele ist die BAFA-Beratungsförderung. Sie gewährt Zuschüsse zu Beratungen, die KMU bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen unterstützen mit einem Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Kosten in den neuen Bundesländern. Dies kann in der Praxis auch Beratungen zur digitalen Barrierefreiheit umfassen.
Barrierefreie Website bei TenMedia programmieren lassen
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 wird barrierefrei gestalteter digitaler Raum in der Praxis zur gesetzlichen Pflicht. TenMedia bietet fundierte Expertise in der Software- und Webentwicklung, um diese Anforderungen zu erfüllen. Der Fokus liegt dabei auf der Umsetzung von digitaler Inklusion, die allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu Funktionen und Inhalten ermöglicht.
TenMedia unterstützt Unternehmen bei der Sicherstellung der WCAG Konformität ihrer digitalen Präsenzen. Dies umfasst die Neuentwicklung barrierefreier Anwendungen oder die professionelle Überarbeitung bestehender Systeme. Als Beispiele für inklusive Webseiten zeigen wir erfolgreiche Projekte, bei denen komplexe Inhalte und Interaktionen nutzerfreundlich und zugänglich gestaltet wurden.
Ein integraler Bestandteil unseres Services ist der umfassende Maintenance-Support. Dieser reicht von Echtzeit-Monitoring und zügiger Störungsbehebung bis hin zu flexiblen Wartungsverträgen, die monatliche Kontingente für IT-Support und Softwareentwicklung umfassen. Nicht genutzte Ressourcen können dabei in Folgemonate übertragen werden, um individuell angepasste Lösungen bereitzustellen und die dauerhafte Funktionalität sowie Barrierefreiheit zu gewährleisten. TenMedia passt Webseiten, Software und IT-Systeme gezielt an die Vorgaben des BFSG an und schafft somit eine vollständig barrierefreie Website.