Cloud Hosting
Wie Cloud Hosting funktioniert
Cloud Hosting ist ein Betriebsmodell, bei dem eine Website oder Anwendung nicht auf einer einzelnen Maschine liegt, sondern auf einem Verbund vernetzter Server. Rechenleistung, Arbeitsspeicher und Plattenplatz werden daraus zugeteilt und lassen sich im laufenden Betrieb erhöhen oder senken. Abgerechnet wird nach tatsächlicher Nutzung und nicht nach fest gemieteter Hardware.
Fällt ein Knoten aus, übernehmen die übrigen den Betrieb. Genau darin liegt der Unterschied zu einem einzelnen Server, dessen Ausfall die Anwendung mitnimmt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anwendung selbst auf mehreren Knoten laufen kann und keinen Zustand auf einer einzelnen Maschine ablegt, etwa hochgeladene Dateien oder Sitzungsdaten.
Was der Anbieter übernimmt
Wie viel Arbeit beim Kunden bleibt, hängt von der Tiefe des Angebots ab. Am unteren Ende stellt ein Cloud Hoster nur Maschinen, Netz und Plattenplatz bereit, während Betriebssystem, Datenbank und Anwendung in eigener Verantwortung bleiben, sofern nicht ein verwaltetes Angebot wie das Managed Hosting für Individualsoftware diese Arbeit übernimmt. Eine Stufe darüber kommen Laufzeitumgebung, Datenbank und Auslieferungsweg hinzu, sodass nur noch die eigene Software eingespielt werden muss. Dieselbe Staffelung entscheidet bei Fachanwendungen darüber, wer im Störungsfall handelt, etwa beim Betrieb eines Lagersystems. Ganz oben steht die fertig betriebene Anwendung, an der sich lediglich noch Einstellungen ändern lassen. Jede Stufe nimmt Arbeit ab und Zugriff weg.
Abgrenzung und Betriebsformen
Vom klassischen Webhosting unterscheidet sich das Modell durch die Verteilung auf mehrere Maschinen und durch die kurzfristige Anpassbarkeit der Ressourcen. Auch die Abrechnung folgt einer anderen Logik, weil nicht ein Paket bezahlt wird, sondern verbrauchte Rechenzeit und Datenmenge. Diese Flexibilität kann teuer werden, wenn niemand überwacht, welche Dienste dauerhaft mitlaufen. Daneben steht Hybrid Cloud Hosting, bei dem ein Teil der Systeme im eigenen Rechenzentrum bleibt und nur Lastspitzen oder unkritische Dienste ausgelagert werden. Für Behörden und Betreiber kritischer Anlagen ist das oft die einzige Form, in der ein Cloud Hoster überhaupt in Frage kommt.
Datenschutz und Standort
Verteilte Systeme werfen die Frage auf, wo Daten tatsächlich liegen. Für personenbezogene Daten verlangt die DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Rechtsgrundlage, sobald die Verarbeitung ein Drittland berührt, etwa über Wartungszugriffe aus dem Ausland. Hinzu kommt die Bindung an einen Anbieter, denn große Datenmengen und angepasste Dienste lassen sich nicht ohne Weiteres verschieben, und der Rücktransport wird meist gesondert berechnet. Die digitale Souveränität hängt deshalb weniger am Standort des Rechenzentrums als daran, ob eine Anwendung den Anbieter wechseln kann.
Aktuelle Themen