Souveräne Softwareentwicklung für Behörden: OZG, Gaia-X & digitale Unabhängigkeit

Behörden und öffentliche Einrichtungen stehen vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen ihre Verwaltungsprozesse digitalisieren – und dabei die Kontrolle über Daten, Software und IT-Infrastruktur behalten. Die Abhängigkeit von proprietären Lösungen und außereuropäischen Technologiekonzernen wird zunehmend als Risiko für die staatliche Handlungsfähigkeit bewertet. Dieser Leitfaden zeigt, wie souveräne Softwareentwicklung für den öffentlichen Sektor gelingt: OZG-konform, quelloffen, barrierefrei und interoperabel.
Ein jüngerer Mitarbeiter und eine erfahrene Kollegin arbeiten lächelnd zusammen an einem großen Touch-Monitor in einem hellen, modernen Verwaltungsbüro – eine Darstellung für benutzerfreundliche und souveräne Software für Behörden im Arbeitsalltag.
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Warum Behörden souveräne Software brauchen

Abhängigkeit als Risiko für die öffentliche Daseinsvorsorge

Öffentliche Einrichtungen tragen eine besondere Verantwortung: Sie verwalten Bürgerdaten, betreiben kritische Infrastrukturen und müssen ihre Handlungsfähigkeit auch in Krisensituationen aufrechterhalten. Die Abhängigkeit von proprietären Softwarelösungen und außereuropäischen Technologiekonzernen erzeugt Risiken, die über das hinausgehen, was im privatwirtschaftlichen Kontext akzeptabel wäre:

OZG und der Weg zur digitalen Verwaltung

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Dabei werden zentrale Anforderungen an die eingesetzte Software gestellt:

Abschied von proprietären Lösungen

Immer mehr Verwaltungen erkennen, dass proprietäre Lösungen die OZG-Ziele nicht optimal unterstützen. Der Trend geht klar zu:

Anforderungen an souveräne Behördensoftware

Deutsche Cloud-Infrastruktur

Für den Betrieb von Verwaltungssoftware kommen nur souveräne Cloud-Lösungen in Frage, die folgenden Kriterien genügen:

Quelloffen und prüfbar

Open-Source-Software bietet für Behörden strukturelle Vorteile:

Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die BITV 2.0 stellen Anforderungen an die Zugänglichkeit digitaler Verwaltungsdienste. Souveräne Behördensoftware muss von Anfang an barrierefrei konzipiert sein:

Interoperabilität

Verwaltungssysteme existieren nicht isoliert. Sie müssen mit anderen Behörden, Fachverfahren und zentralen Registern kommunizieren können:

Wartbarkeit und Langfristigkeit

Verwaltungssoftware muss über viele Jahre betrieben werden. Die Architektur muss so gestaltet sein, dass:

Von der Vergabe bis zum Betrieb

Ausschreibung und Vergabe

Bei der Vergabe von Softwareentwicklungsprojekten im öffentlichen Sektor sollten Souveränitätskriterien als Bewertungsfaktoren berücksichtigt werden:

Agile Entwicklung mit Verwaltungsbezug

Agile Softwareentwicklung hat sich auch im öffentlichen Sektor bewährt – mit Anpassungen:

Betrieb und Wartung

Nach der Entwicklung ist die langfristige Wartung entscheidend. Application Management für Behördensoftware umfasst:

Regulatorischer Rahmen

NIS-2 für den öffentlichen Sektor

Die NIS-2-Richtlinie betrifft auch öffentliche Einrichtungen. Sie fordert unter anderem:

DSGVO und Bürgerdaten

Behörden verarbeiten große Mengen personenbezogener Daten. Die DSGVO setzt strenge Anforderungen an:

BSI IT-Grundschutz

Der IT-Grundschutz des BSI bietet eine bewährte Methodik für die Absicherung von IT-Systemen in Behörden. Souveräne Softwareentwicklung berücksichtigt die Grundschutz-Anforderungen von der Architektur über die Entwicklung bis zum Betrieb.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu regulatorischen Anforderungen empfehlen wir die Konsultation einer spezialisierten Rechtsberatung.