Digitale SouverÀnitÀt in der Softwareentwicklung messen und stufenweise aufbauen
- 1. Das Wichtigste zur digitalen SouverÀnitÀt
- 2. Was souverÀne Softwareentwicklung im Betrieb bedeutet
- 3. Die fĂŒnf Bindungsarten im IT-Bestand
- 4. Digitale SouverÀnitÀt messen: das Stufenraster
- 5. In welcher Reihenfolge AbhÀngigkeiten aufgelöst werden
- 6. Die Kostenrechnung, die selten aufgemacht wird
- 7. Regulatorischer Rahmen: NIS-2, Data Act und das EU-SouverÀnitÀtspaket
- 8. SouverÀne Softwareentwicklung mit TenMedia
Das Wichtigste zur digitalen SouverÀnitÀt
đą Digitale SouverĂ€nitĂ€t ist ein Anteil am Systembestand, kein Zustand der Organisation.
đą FĂŒnf Bindungsarten wirken nebeneinander, an Daten, Betrieb, Recht, Wissen und Vertrag.
đą 71 Prozent beziehen Cloud aus den USA, bevorzugen wĂŒrden das nur 8 Prozent.
đą Vier PrĂŒffragen je System messen digitale SouverĂ€nitĂ€t, eine Gesamtnote dagegen nicht.
đą Daten kommen zuerst, weil nur ihr Export den laufenden Betrieb nicht anfasst.
đą Digitale SouverĂ€nitĂ€t kostet einmalig, AbhĂ€ngigkeit dagegen in jedem Jahr erneut.
đą Eine Exit-Klausel ohne durchgefĂŒhrten Probeexport bleibt eine bloĂe AbsichtserklĂ€rung.
đą NIS-2, EU Data Act und der BSI-Katalog C3A machen SouverĂ€nitĂ€t nachweispflichtig.
Was souverÀne Softwareentwicklung im Betrieb bedeutet
Digitale SouverĂ€nitĂ€t klingt nach groĂer Politik, entschieden wird sie aber im Vertrag, in der Architektur und beim Datenexport.
Digitale SouverĂ€nitĂ€t bezeichnet die FĂ€higkeit einer Organisation, Software, Daten und IT-Infrastruktur selbst zu steuern und den Anbieter zu wechseln, ohne den Betrieb zu verlieren. PrĂŒfbar wird sie an vier Eigenschaften je System, am Datenzugriff, an der BetriebsfĂ€higkeit, an der Rechtslage und am internen Wissen.
Der Cloud Report 2026 des Bitkom hat 603 Unternehmen ab 20 BeschĂ€ftigten befragt. Danach beziehen 71 Prozent Cloud-Dienste aus den USA, bevorzugen wĂŒrden das nur 8 Prozent. Beide Zahlen beschreiben dieselben Betriebe, es fehlt also nicht am Wollen, sondern am Weg heraus. Dort setzt souverĂ€ne Softwareentwicklung an. Acht Seiten fĂŒhren aus, was hier nur benannt wird:
đ Vendor Lock-in erkennen und vermeiden
Woran zeigt sich Anbieterbindung, bevor sie teuer wird?
đ SouverĂ€ne Cloud-Lösungen
Welcher Cloud-Betrieb hÀlt der Rechtslage stand?
đ CLOUD Act und Zugriffsrisiko einordnen
Welche Daten dĂŒrfen bei einem Anbieter unter US-Recht liegen?
đ DatensouverĂ€nitĂ€t und DatenportabilitĂ€t
Wie kommen alle Daten vollstÀndig wieder heraus?
đ Open-Source-Strategie fĂŒr Unternehmen
Was macht offenen Code belastbar?
đ SouverĂ€ne Softwareentwicklung fĂŒr Behörden
Was fordert die Verwaltung zusÀtzlich?
đ Kommunale DigitalsouverĂ€nitĂ€t
Wie werden Kommunen unabhÀngig vom Konzernarbeitsplatz?
đ Microsoft-Alternative fĂŒr Behörden
Wie kommt eine Verwaltung von Windows und Office weg?
đ Lieferketten-SouverĂ€nitĂ€t fĂŒr KRITIS
Was passiert beim Ausfall eines Zulieferers?
Digitale SouverÀnitÀt ist ein Anteil, kein Zustand
Kaum eine Organisation ist vollstĂ€ndig souverĂ€n, kaum eine vollstĂ€ndig abhĂ€ngig, denn digitale SouverĂ€nitĂ€t verteilt sich ĂŒber den Bestand. WĂ€hrend ein Fachverfahren im eigenen Rechenzentrum lĂ€uft, liegt die Personalabrechnung bei einem Anbieter mit US-Mutter und die Zeiterfassung in einer Cloud ohne dokumentierte Exportschnittstelle. Eine Gesamtschau ergibt deshalb nur einen Mittelwert, der ĂŒber das kritische Einzelsystem nichts aussagt. Die brauchbare Frage lautet nicht, ob eine Organisation souverĂ€n ist, sondern welcher Anteil ihrer Systeme es ist und welche davon den Betrieb tragen. Damit bleibt offen, an welchem Ende die Arbeit beginnt, und weil das ĂŒber Aufwand und Wirkung mehr entscheidet als die Wahl der Technik, klĂ€rt es ein eigener Abschnitt dazu, in welcher Reihenfolge AbhĂ€ngigkeiten aufgelöst werden.
Was SouverÀnitÀt nicht ist: Autarkie, Serverstandort, Zertifikat
Drei Verwechslungen halten sich hartnĂ€ckig. Digitale SouverĂ€nitĂ€t ist erstens keine Autarkie, denn niemand baut Betriebssysteme, Datenbanken und Netzwerktechnik selbst, und niemand muss das. Zweitens genĂŒgt der Serverstandort nicht, weil ein Rechenzentrum in Frankfurt nichts daran Ă€ndert, welchem Recht der Betreiber untersteht und wer im Konzern dahinter auf die Administration zugreifen kann. Drittens ist ein Zertifikat kein Nachweis, sondern belegt ein Schutzniveau, nicht die FĂ€higkeit, das System ohne den bisherigen Anbieter weiterzubetreiben. Genau hier liegt der Unterschied zum IT-Sicherheitsmanagement, denn Sicherheit schĂŒtzt vor fremdem Zugriff, wĂ€hrend digitale SouverĂ€nitĂ€t die eigene Entscheidung sichert. Eine hochgesicherte Umgebung bei einem einzigen Anbieter erfĂŒllt das erste und verfehlt das zweite.
Die fĂŒnf Bindungsarten im IT-Bestand
Digitale AbhĂ€ngigkeit hat mehr als eine Form, und die bekannteste ist nicht die teuerste. Unter dem Stichwort Vendor Lock-in geht es meist um die technische Bindung an ein Produkt, also um proprietĂ€re Formate und Schnittstellen, wĂ€hrend im gewachsenen Bestand vier weitere Bindungen dazukommen, die erst beim Wechsel den Ausschlag geben. FĂŒnf Arten lassen sich unterscheiden, und jede verlangt eine andere Antwort:
- Datenbindung: Daten liegen in einem Format oder Schema, das nur der Anbieter vollstÀndig auflösen kann.
- Betriebsbindung: Die Anwendung lÀuft nur auf der Plattform des Anbieters, weil sie dessen Dienste voraussetzt.
- Rechtsbindung: Der Anbieter untersteht einer Rechtsordnung, die Dritten Zugriff erlaubt.
- Wissensbindung: Intern versteht niemand die Anwendung gut genug, um ĂŒber sie zu entscheiden.
- Vertragsbindung: Laufzeit, Frist und fehlende Mitwirkungspflichten verhindern den Wechsel, obwohl technisch alles bereit wÀre.
Datenbindung: wo digitale AbhÀngigkeit am teuersten wird
Software wird ersetzt und Prozesse werden neu geschnitten, Daten dagegen sind der Bestand von Jahren und der einzige Teil einer Anwendung, der sich nicht neu bauen lĂ€sst. FĂŒr die digitale SouverĂ€nitĂ€t wiegt diese Bindung deshalb schwerer als jede andere, und sie entsteht seltener durch einen fehlenden Export als durch einen unvollstĂ€ndigen: Geliefert werden die Stammdaten, wĂ€hrend VerknĂŒpfungen, Historien und Berechtigungen im System zurĂŒckbleiben. Wer den Umfang eines Exports nie geprĂŒft hat, kennt seine Datenbindung nicht.
Offene Formate als PrĂŒfkriterium
Ein offenes Format löst die Bindung nicht, aber es macht sie prĂŒfbar, und dafĂŒr entscheiden drei Eigenschaften. Das Format ist dokumentiert, es lĂ€sst sich ohne Werkzeug des Anbieters lesen, und die exportierte Datei enthĂ€lt die Beziehungen zwischen den DatensĂ€tzen, nicht nur deren Inhalte. Fehlt die dritte, entsteht beim Import ein Datenberg ohne Struktur, aus der Migration wird ein Neuaufbau, und deshalb gehören alle drei in die Anforderung an den vollstĂ€ndigen Datenexport in offenen Formaten.
Betriebs- und Plattformbindung
Betriebsbindung entsteht leise, weil sie aus lauter guten Einzelentscheidungen zusammenwĂ€chst. Eine Anwendung nutzt den Warteschlangendienst, die verwaltete Datenbank und die Authentifizierung des Cloud-Anbieters, jedes Mal deshalb, weil dieser Baustein im Projekt der schnellste Weg war. Am Ende steht eine Anwendung, die nirgendwo sonst startet. Containerisierung und beschriebene Infrastruktur verschieben diese Grenze, ohne sie aufzuheben. Zu prĂŒfen ist deshalb, wie viele anbietereigene Dienste ein System voraussetzt und ob es fĂŒr jeden davon einen benannten Ersatz gibt. Fehlt die Antwort bei drei oder mehr Diensten, ist der Wechsel kein Umzug mehr, sondern eine Neuentwicklung mit vorhandenen Daten.
Rechtsbindung: wenn die Jurisdiktion entscheidet
Anders als die beiden vorigen lĂ€sst sich die Rechtsbindung technisch ĂŒberhaupt nicht auflösen, denn sie folgt nicht dem Standort der Festplatte, sondern dem Recht, dem der Anbieter untersteht. Ein Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten kann nach dem CLOUD Act zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden, auch wenn diese in einem europĂ€ischen Rechenzentrum liegen. FĂŒr Behörden und BerufsgeheimnistrĂ€ger scheidet eine sonst tragfĂ€hige Lösung damit aus, weshalb der Betreiber samt EigentĂŒmerstruktur zu bewerten ist und nicht die Adresse des Rechenzentrums.
Wissensbindung: die digitale AbhÀngigkeit, die niemand bilanziert
Die vierte Bindung steht in keinem Vertrag und in keiner Architekturskizze, sondern entsteht dann, wenn eine Anwendung ĂŒber Jahre gepflegt wird, ohne dass intern jemand ihre Struktur kennt. Der Wechsel scheitert spĂ€ter nicht an Formaten, sondern daran, dass niemand die Anforderungen an ein Nachfolgesystem benennen kann. Wissensbindung ist die einzige Bindungsart, die auch dann bestehen bleibt, wenn der Anbieter kooperiert. Auflösen lĂ€sst sie sich nur durch ĂŒbergabefĂ€hige Dokumentation, gemeinsame Entwicklung und regelmĂ€Ăige ĂbergabegesprĂ€che, weshalb souverĂ€ne Softwareentwicklung diesen Wissensaufbau von Projektbeginn an einplant. In regulierten Versorgungsbetrieben fĂ€llt er mit der Nachweispflicht zusammen, weil die Softwareentwicklung fĂŒr KRITIS dieselbe Dokumentation ohnehin verlangt.
Digitale SouverÀnitÀt messen: das Stufenraster
Bevor sich an der digitalen SouverĂ€nitĂ€t etwas Ă€ndert, braucht es ein Bild der Lage, und das entsteht nicht aus einer EinschĂ€tzung, sondern aus einer Bewertung je System. Gemessen wird dabei digitale AbhĂ€ngigkeit und nicht SouverĂ€nitĂ€t, weil sich AbhĂ€ngigkeit konkret benennen lĂ€sst. Wie ernst die Lage im Mittel ausfĂ€llt, hat Bitkom im November 2025 unter 605 Unternehmen ab 20 BeschĂ€ftigten erhoben: 89 Prozent der importierenden Unternehmen sehen sich abhĂ€ngig, und nur 4 Prozent wĂ€ren dauerhaft ĂŒberlebensfĂ€hig, wenn diese BezĂŒge wegfielen.
Vier Fragen je System
Ein brauchbares Raster fĂŒr digitale SouverĂ€nitĂ€t kommt ohne Punktesystem aus, denn es genĂŒgt, fĂŒr jedes System vier Fragen zu beantworten und die Antworten nebeneinanderzulegen. Sie zielen auf dieselben drei GröĂen wie die Bundesverwaltung, auf Austauschbarkeit, GestaltungsflexibilitĂ€t und AnbieterunabhĂ€ngigkeit.
đ Kommen alle Daten samt Beziehungen und Historie in einem lesbaren Format heraus?
đ LĂ€uft die Anwendung auch auf einer anderen Plattform, und ist das getestet?
đ Welcher Rechtsordnung untersteht der Betreiber, und wer hĂ€lt die Mehrheit an ihm?
đ Kann intern jemand die Anforderungen an ein Nachfolgesystem formulieren?
Das Raster in der Anwendung
Die vier Antworten ergeben keine Note, sondern eine Karte: Systeme mit vier klaren Ja sind wechselbar, Systeme mit vier Nein sind gebunden, und dazwischen liegt der Bestand. Dazu kommt eine zweite Achse, nĂ€mlich wie stark ein System den Betrieb trĂ€gt, denn ein gebundenes System ohne Betriebslast ist ein Vermerk, eines im Kern des GeschĂ€fts dagegen ein Auftrag. Erst diese Kombination macht aus dem Raster eine Reihenfolge, und fĂŒr den ersten Durchgang genĂŒgen die Systeme, ohne die der Betrieb stillsteht.
Wie lange bleibt der Betrieb ohne diesen Anbieter?
FĂŒr die Leitungsebene reicht oft eine einzige GröĂe, und sie kommt ohne Fachwissen aus: Wie lange liefe der Betrieb weiter, wenn dieser Anbieter morgen nicht mehr lieferte? Wer darauf mit Wochen antwortet, hat eine kritische Bindung, wĂ€hrend eine Antwort in Jahren Spielraum bedeutet. Am teuersten wird es, wenn gar keine Antwort kommt, weil sich Aufwand und Risiko dann nicht planen lassen. Was ein Wechsel tatsĂ€chlich kostet, klĂ€rt die Kostenrechnung, die selten aufgemacht wird.
Was bedeutet digitale SouverĂ€nitĂ€t fĂŒr das BSI?
Das Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik hat den Gedanken im April 2026 formalisiert. Mit den Criteria enabling Cloud Computing Autonomy, kurz C3A, liegt ein Katalog vor, der die SouverĂ€nitĂ€tseigenschaften von Cloud-Diensten transparent macht, etwa ĂŒber Auswahloptionen zum Standort der Rechenzentren und zur Herkunft des Betriebspersonals. Weil er den Kriterienkatalog C5 voraussetzt, zieht er dieselbe Trennlinie wie das Raster: C5 fragt nach Sicherheit, C3A nach Selbstbestimmtheit. Der Katalog schafft laut BSI Transparenz und entfaltet ausdrĂŒcklich keine regulative Wirkung, ist also eine Vorlage und keine Pflicht. Seine Kriterien erfĂŒllt am Ende nur ein Cloud-Betrieb unter europĂ€ischer Rechtsordnung.
Warum eine Gesamtnote in die Irre fĂŒhrt
Eine einzelne Kennzahl fĂŒr die digitale SouverĂ€nitĂ€t wirkt aufgerĂ€umt und fĂŒhrt trotzdem in die Irre, denn sie mittelt vierzig unkritische Systeme mit zwei kritischen und versteckt damit genau den Fall, wegen dem gemessen wurde. Brauchbar ist deshalb eine Liste mit den tragenden Systemen oben.

In welcher Reihenfolge AbhÀngigkeiten aufgelöst werden
Aus der Bewertung der digitalen AbhĂ€ngigkeit wird ein Plan, sobald zwei GröĂen zusammenkommen: wie stark ein System gebunden ist und wie stark es den Betrieb trĂ€gt. Daraus ergibt sich keine Rangliste nach Dringlichkeit, sondern eine nach Wirkung je Aufwand, und vier Schritte bilden dabei eine tragfĂ€hige Folge, weil jeder den nĂ€chsten billiger macht:
- Daten herausholen können. Einen vollstĂ€ndigen Export einrichten und einmal durchfĂŒhren.
- Betrieb entkoppeln. Anbietereigene Dienste durch austauschbare Bausteine ersetzen, wo das ohne Umbau der Fachlogik geht.
- Wissen aufbauen. Dokumentation herstellen und intern jemanden benennen, der ĂŒber das System entscheiden kann.
- VertrÀge nachziehen. Exit-Klauseln, Mitwirkungspflichten und Fristen bei der nÀchsten VerlÀngerung anpassen.
Welche AbhÀngigkeit sollte zuerst aufgelöst werden?
Daten sind der einzige Bestandteil, der sich nicht neu bauen lĂ€sst, doch ihr Vorrang folgt aus einem anderen Grund. Ein Datenexport ist die einzige MaĂnahme, die den laufenden Betrieb ĂŒberhaupt nicht anfasst, denn er verlangt weder eine Migration noch ein Abschalten und schafft trotzdem sofort eine Option, die vorher nicht bestand. Alles Weitere wird dadurch verhandelbar, weil ein Wechsel ab diesem Punkt möglich ist statt nur denkbar. Wer umgekehrt mit dem Plattformwechsel beginnt, verhandelt ohne diese Option und zahlt dafĂŒr.
Der teuerste Fehler ist die Gleichzeitigkeit
Digitale AbhĂ€ngigkeit lĂ€sst sich nicht an allen fĂŒnf Punkten gleichzeitig abbauen, und der Grund liegt in der Wissensbindung, die als einzige nicht durch eine Entscheidung, sondern nur durch Zeit verschwindet. Nimmt eine Organisation Daten, Betrieb, VertrĂ€ge und Wissen zugleich in Angriff, verteilen sich dieselben wenigen Personen auf vier Baustellen, und keine erreicht den Punkt, an dem intern jemand ĂŒber das System entscheiden kann. Das Vorhaben scheitert dann nicht an der Technik, sondern daran, dass am Ende niemand die neue Lösung besser versteht als die alte. Ein Schritt nach dem anderen dauert lĂ€nger und hĂ€lt.
Digitale SouverÀnitÀt im Konzern
In einem Konzern sieht die erste Frage anders aus als im Mittelstand, denn sie lautet nicht, ob AbhĂ€ngigkeit besteht, sondern welches von mehreren hundert Systemen zuerst bewertet wird. Zwei Besonderheiten kommen hinzu. Konzernweite RahmenvertrĂ€ge bĂŒndeln viele Systeme bei einem Anbieter, sodass ein Ausstieg an einer Stelle die Konditionen an allen anderen verĂ€ndert, und Tochtergesellschaften in Drittstaaten unterliegen eigenem Recht, sodass dieselbe Anwendung je nach Standort anders zu bewerten ist. FĂŒr die digitale SouverĂ€nitĂ€t eines Konzerns zĂ€hlt deshalb Priorisierung nach KritikalitĂ€t mehr als eine flĂ€chendeckende Erhebung, beginnend bei den konzernweit genutzten Systemen, weil dort eine Bindung viele Standorte trifft.
Was fĂŒr Behörden anders lĂ€uft
FĂŒr die öffentliche Verwaltung ist digitale SouverĂ€nitĂ€t keine AbwĂ€gung, sondern in Teilen eine Vorgabe, denn die Verantwortung fĂŒr BĂŒrgerdaten verengt den Spielraum bei der Rechtsbindung erheblich. Dazu kommt das Vergaberecht: Anforderungen an Datenexport, Dokumentation und Mitwirkung mĂŒssen in der Leistungsbeschreibung stehen, weil sie sich spĂ€ter nicht nachverhandeln lassen. Bei Software fĂŒr öffentliche Einrichtungen entscheidet damit die Ausschreibung ĂŒber die spĂ€tere WechselfĂ€higkeit.
Mittelstand: der Hebel liegt im Vertrag
MittelstĂ€ndische Unternehmen haben selten Personal fĂŒr eine Portfolioanalyse und selten Marktmacht fĂŒr Sonderkonditionen, weshalb ihr wirksamster Hebel die VertragsverlĂ€ngerung ist. Dort lassen sich Exportrechte, Formatzusagen, Mitwirkungspflichten und KĂŒndigungsfristen ohne Projektbudget verbessern. Der Aufwand betrĂ€gt eine sorgfĂ€ltig gelesene Seite Vertragstext, die Wirkung hĂ€lt ĂŒber die ganze Laufzeit.
Die Kostenrechnung, die selten aufgemacht wird
Einzeln betrachtet wirkt fast jede MaĂnahme fĂŒr mehr digitale SouverĂ€nitĂ€t zu teuer, was selten an ihrem Preis liegt und fast immer daran, wogegen sie gerechnet wird. Verglichen wird sie mit dem Status quo, und der erscheint kostenlos, weil seine Kosten an anderer Stelle gebucht sind, wĂ€hrend die digitale AbhĂ€ngigkeit in keiner Zeile auftaucht. Eine ehrliche Rechnung stellt deshalb sechs Posten nebeneinander:
đŒ laufende Lizenz- und NutzungsgebĂŒhren samt vertraglich möglicher Steigerung
đŒ einmaliger Aufwand fĂŒr Export, Entkopplung und Dokumentation
đŒ Migrationskosten, falls der Anbieter das Produkt einstellt
đŒ Kosten eines Stillstands, gerechnet in Tagen ohne das System
đŒ Preis der fehlenden Verhandlungsposition bei der VerlĂ€ngerung
đŒ interner Aufwand fĂŒr die eigene EntscheidungsfĂ€higkeit
Drei Kostenblöcke, die nie zusammen gerechnet werden
Die sechs Posten fallen in drei Blöcke, und meist verantwortet jeden eine andere Stelle: Lizenzkosten liegen im laufenden IT-Budget, Wechselkosten tauchen erst in einem Projektantrag auf, und Stillstandskosten stehen in keiner Planung, weil sie ein Risiko sind und keine Position. Solange niemand die drei nebeneinanderlegt, gewinnt der Status quo jeden Vergleich, wĂ€hrend souverĂ€ne Softwareentwicklung sie von Anfang an zusammenrechnet. Der Vergleich ist nicht falsch gerechnet, er ist unvollstĂ€ndig gefĂŒhrt.
Was kostet digitale AbhÀngigkeit im laufenden Betrieb?
Digitale AbhĂ€ngigkeit erzeugt laufende Kosten, auch wenn gar nichts passiert. Sie zeigt sich in Preiserhöhungen ohne Alternative, in Funktionen, die eingestellt und trotzdem bezahlt werden, und in Vorhaben, die auf eine fremde Roadmap warten. Weil diese Posten unter Betriebskosten laufen, werden sie erst sichtbar, wenn ein Unternehmen ausrechnet, was ein Wechsel kosten wĂŒrde. Diese Differenz ist der Preis der Bindung, und er fĂ€llt in jedem Jahr erneut an.
SouverÀnitÀt, die nur im Vertrag steht, ist keine
Exit-Klauseln sind inzwischen Standard, und genau das macht sie unzuverlÀssig, denn eine Klausel sichert einen Anspruch, ohne eine FÀhigkeit zu beweisen. Ob der Export vollstÀndig ist, ob die Datei ohne Werkzeuge des Anbieters lesbar bleibt und ob die Mitwirkung fristgerecht erfolgt, steht erst nach dem ersten Versuch fest, weshalb dieser Probelauf in souverÀner Softwareentwicklung zur Abnahme gehört. Vor dem ersten Probelauf ist eine Exit-Klausel eine AbsichtserklÀrung, danach ist sie eine Option.
Der Ausstiegstest
Der Ausstiegstest ist unspektakulĂ€r und an einem Tag zu schaffen. Ein vollstĂ€ndiger Export wird angefordert, sein Umfang gegen den Datenbestand geprĂŒft und ein Teil davon auf einer fremden Umgebung eingelesen. Protokolliert werden Dauer, VollstĂ€ndigkeit und Mitwirkung, denn daraus entstehen fĂŒr die nĂ€chste Vertragsrunde belastbare Anforderungen.
Regulatorischer Rahmen: NIS-2, Data Act und das EU-SouverÀnitÀtspaket
Der Gesetzgeber verschiebt digitale SouverĂ€nitĂ€t gerade von einer freiwilligen Vorsorge zu einer Nachweispflicht und damit in die IT-Compliance. Drei Regelwerke setzen dabei an unterschiedlichen Stellen an, an der Lieferkette, an den Rechten am eigenen Datenbestand und an der Einstufung der digitalen SouverĂ€nitĂ€t. FĂŒr die Bewertung selbst Ă€ndert sich dadurch weniger als fĂŒr ihre Dokumentation, denn ein gefĂŒhrtes Raster liefert die meisten Nachweise bereits.
NIS-2 und die Lieferkette
Das deutsche Umsetzungsgesetz zur NIS-2-Richtlinie wurde am 5. Dezember 2025 verkĂŒndet und verpflichtet betroffene Einrichtungen, die Sicherheit ihrer Lieferkette zu steuern. FĂŒr die Bewertung der digitalen SouverĂ€nitĂ€t heiĂt das vor allem, dass AbhĂ€ngigkeiten benannt und bewertet sein mĂŒssen, nicht nur bekannt. Ein Lieferantenverzeichnis genĂŒgt dafĂŒr nicht, verlangt ist eine EinschĂ€tzung, welches Risiko der Ausfall eines Zulieferers bedeutet. Damit deckt sich die geforderte Dokumentation weitgehend mit dem, was die Bewertung der digitalen AbhĂ€ngigkeit ohnehin erzeugt. Welche Einrichtungen unter die Pflichten fallen und welche Fristen gelten, ordnet der Leitfaden zur NIS-2-Richtlinie und ihrer Umsetzung ein.
EU Data Act und Wechselrechte
Der EU Data Act adressiert genau die Bindung, die weiter oben als Daten- und Betriebsbindung beschrieben ist. Er richtet sich an Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten und verschiebt vier Punkte zugunsten der Kundenseite:
- Anbieterwechsel muss technisch und vertraglich möglich sein.
- KĂŒndigungsfristen fĂŒr den Wechsel sind begrenzt.
- Entgelte fĂŒr den Wechsel werden abgebaut.
- Anbieter mĂŒssen bei der Ăbertragung mitwirken, nicht nur zustimmen.
Das verĂ€ndert die Verhandlungslage, nimmt die Arbeit aber nicht ab, denn ein gesetzliches Wechselrecht nĂŒtzt nur dem Unternehmen, das weiĂ, welche Daten es herausverlangen muss und wohin damit. Der Data Act senkt die HĂŒrde fĂŒr souverĂ€ne Softwareentwicklung, er ĂŒberspringt sie nicht.
SouverÀnitÀtsstufen auf EU-Ebene
Am 3. Juni 2026 hat die EuropĂ€ische Kommission ein TechnologiesouverĂ€nitĂ€tspaket vorgelegt, das neben einer Open-Source-Strategie einen Rechtsakt fĂŒr Cloud- und KI-Infrastruktur enthĂ€lt. Sein Kerngedanke ist der des Stufenrasters, denn digitale SouverĂ€nitĂ€t wird abgestuft eingeordnet, statt mit Ja oder Nein beantwortet zu werden. Vorgesehen ist ein EU-weiter Rahmen, der sensible Arbeitslasten öffentlicher Stellen nach SouverĂ€nitĂ€tsstufen unterscheidet, von der Verarbeitung in der EU bis zur Kontrolle ĂŒber die ganze Lieferkette. Das Gesetzgebungsverfahren lĂ€uft noch, die Richtung steht aber fest, sodass sich das eigene Bewertungsraster frĂŒh an der spĂ€teren Rechtspflicht ausrichten lĂ€sst.
SouverÀne Softwareentwicklung mit TenMedia
TenMedia entwickelt seit ĂŒber 14 Jahren Individualsoftware in Berlin, fĂŒr Unternehmen wie fĂŒr Behörden. SouverĂ€ne Softwareentwicklung ist dabei kein Zusatzpaket, sondern eine Eigenschaft von Architektur und Vertrag. Sechs Punkte machen den Unterschied:
- Code-Eigentum: Der Quellcode gehört dem Auftraggeber, samt Repository-Zugang.
- Offener Technologiestack: PHP, Laravel, Symfony, Vue.js und Node.js.
- Datenexport als Funktion: VollstÀndiger Export in dokumentierten Formaten, von Anfang an eingeplant.
- ĂbergabefĂ€hige Dokumentation: Architektur, Schnittstellen und Betrieb sind beschrieben und werden ĂŒbergeben.
- Zertifizierte Prozesse: ISO 27001 fĂŒr Informationssicherheit, ISO 9001 fĂŒr QualitĂ€tsmanagement.
- Klare Ausstiegsregeln: WartungsvertrÀge mit benannten Mitwirkungspflichten beim Wechsel.
Das Haustelefonbuch der Bezirksregierung Köln zeigt das an einem Behördenprojekt. In der individuellen Softwareentwicklung entsteht digitale SouverÀnitÀt in Unternehmen ab dem ersten Entwurf, statt nachtrÀglich eingebaut zu werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. FĂŒr verbindliche AuskĂŒnfte zu regulatorischen Anforderungen empfehlen wir die Konsultation einer spezialisierten Rechtsberatung.