Datenportabilität

Ein Exportknopf ist schnell versprochen. Ob die ausgegebene Datei sich in einem anderen System wieder einlesen lässt, entscheidet sich am Format und an dem, was darin fehlt.
Futuristische Daten werden von einem Roboter-Arm zwischen zwei Systemen übertragen. Ein Symbolbild für Datenportabilität.
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Was ist Datenportabilität?

Datenportabilität bezeichnet die Möglichkeit, Daten aus einem System in ein anderes zu übertragen, und zwar in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Die Daten sind dann weder an eine bestimmte Anwendung noch an einen Anbieter oder ein Betriebsmodell gebunden. Entscheidend ist, dass beim Wechsel keine Informationen verloren gehen und der Aufwand dafür verhältnismäßig bleibt.

Der Begriff wird häufig mit der Datenmigration verwechselt. Datenübertragbarkeit ist die Eigenschaft, Migration der Vorgang. Die eine beschreibt, ob Daten überhaupt herauszulösen sind, die andere den tatsächlichen Umzug samt Umwandlung, Bereinigung und Prüfung, wie ihn der Leitfaden zur Datenmigration beschreibt.

Woran ein Export scheitert

Drei Muster kehren regelmäßig wieder. Der Export umfasst nur einen Teil der Daten, etwa Stammdaten ohne Historie oder Dokumente ohne ihre Zuordnung. Das Format ist zwar lesbar, aber undokumentiert, sodass die Bedeutung einzelner Felder und der verwendeten Schlüssel erst mühsam erschlossen werden muss.

Am schwersten wiegt der Verlust von Beziehungen. Eine Tabelle mit Vorgängen nützt wenig, wenn die Verknüpfung zu Kunden, Anhängen und Bearbeitungsständen nicht mitkommt. Deshalb wird ein Export vor der Kündigung getestet und nicht danach. Ein Probelauf in ein Zielsystem zeigt binnen weniger Stunden, was tatsächlich ankommt, und lässt Zeit, fehlende Felder nachzufordern, solange der Vertrag noch läuft.

Rechtlicher Rahmen

Artikel 20 der Datenschutz-Grundverordnung gibt betroffenen Personen ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Es greift, wenn die Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertrag beruht, automatisiert erfolgt und die Daten von der Person selbst bereitgestellt wurden.

Der EU Data Act erweitert diesen Rahmen seit dem 12. September 2025 erheblich. Er erfasst auch nicht personenbezogene Daten aus vernetzten Geräten und Diensten, verpflichtet Anbieter auf offene Formate und verlangt, dass ein Anbieterwechsel technisch möglich ist. Wechselentgelte werden schrittweise abgeschafft.

Technische Voraussetzungen

Die Formatwahl entscheidet den größten Teil. Offene Formate wie JSON, XML, CSV und Standard-SQL lassen sich überall weiterverarbeiten, herstellereigene Ablagen nicht. Für archivierte Dokumente erfüllt PDF/A denselben Zweck. Datenportabilität ist damit weniger eine Frage des Exportknopfs als der Entscheidungen, die Jahre vorher getroffen wurden.

Dazu kommen dokumentierte Schnittstellen für jeden Datenbestand und eine Abstraktionsschicht, die das Anwendungsprogramm vom konkreten Datenbanksystem trennt. Wer beides von Beginn an vorsieht, verhindert damit zugleich einen Vendor Lock-in. Die Verbindung beider Themen behandelt der Beitrag zu Datensouveränität und Datenportabilität.

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