App entwickeln lassen: Definition und Kurzüberblick

Wer eine App entwickeln lässt, scheitert selten an der Technik. Deutlich häufiger an einer Anforderung, die erst im dritten Abstimmungstermin ausgesprochen wird.
Junges Paar mit Smartphones ist begeistert von App-Entwicklung
© Drobot Dean

Was heißt es, eine App entwickeln zu lassen?

Eine App entwickeln zu lassen bedeutet, Konzeption und Umsetzung einer mobilen oder plattformübergreifenden Anwendung an einen externen Dienstleister zu vergeben, statt sie im eigenen Haus zu bauen. Eine App entwickeln zu lassen ist damit eine Beschaffungsentscheidung. Gewählt wird der Weg, wenn Fachwissen oder Kapazität fehlen oder eine Anwendung einmalig entsteht und danach nur noch gepflegt wird.

Gegenstand ist dabei mehr als Programmierung. Konzeption, Gestaltung, Test und Veröffentlichung gehören dazu, ebenso die spätere Pflege. Wer nur die Umsetzung beauftragt, verhandelt den Rest später aus einer schwächeren Position. Die Grundlagen ordnet der Leitfaden zur App-Entwicklung ein.

Was ins Briefing gehört

Vier Angaben entscheiden über die Vergleichbarkeit von Angeboten. Die Zielplattformen, also iOS, Android oder beides, samt der ältesten noch zu unterstützenden Betriebssystemversion. Die fachlichen Abläufe, die die Anwendung abbilden soll, möglichst als beschriebene Arbeitsschritte und nicht als Funktionsliste. Die Schnittstellen zu vorhandenen Systemen wie Warenwirtschaft, Kundenverwaltung oder Fachverfahren, jeweils mit der Angabe, ob sie bereits bestehen. Und die Anforderungen an Datenschutz und Barrierefreiheit, die bei öffentlichen Auftraggebern ohnehin verbindlich sind.

Fehlt eine dieser Angaben, unterscheiden sich Angebote um ein Vielfaches, ohne dass der Unterschied am Preis läge. Wer eine App-Entwicklung beauftragen will, klärt deshalb zuerst den Umfang und erst danach das Budget.

Auswahl des Dienstleisters

Belastbar prüfbar sind drei Punkte. Das Eigentum am Quellcode, das bei individueller Entwicklung beim Auftraggeber liegen sollte. Der Zugang zu den Entwicklerkonten der Stores, der auf das eigene Unternehmen und nicht auf den Dienstleister laufen muss. Und die Dokumentation von Aufbau, Schnittstellen und Auslieferung, ohne die ein Wechsel des Anbieters unbezahlbar wird.

Ohne eigene Store-Konten hängt die Veröffentlichung an einem Dritten, was bei jeder Aktualisierung erneut auffällt. Bei der Auswahl eines App-Dienstleisters zählen daneben Referenzen aus vergleichbaren Vorhaben mehr als die reine Zahl umgesetzter Projekte.

Was nach der Übergabe kommt

Eine App ist mit der Veröffentlichung nicht fertig. Betriebssysteme erscheinen jährlich in neuen Hauptversionen, Store-Richtlinien ändern sich, und eingebundene Bibliotheken brauchen Sicherheitsaktualisierungen. Ohne Pflege verschwindet eine App binnen zwei Jahren aus den Stores, weil sie die Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt.

Dieser laufende Aufwand gehört deshalb von Beginn an in die Kalkulation und in eine schriftliche Vereinbarung, wenn eine App-Entwicklung beauftragen ansteht. Die Leistungen dazu bündelt der Bereich App-Entwicklung.

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