TI, KIM und DTA: Was sich 2026 für Gesundheitseinrichtungen ändert
Telematikinfrastruktur 2026 – das Jahr, in dem das Fax alt aussieht
2026 wird das entscheidende Jahr für die Telematik-Umstellung im deutschen Gesundheitswesen. KIM-Pflicht, TI-Gateway, ECC-Kartentausch und ePA-Neuerungen treffen gleichzeitig auf einen Sektor, der vielerorts noch analog arbeitet. Laut einer Erhebung der DAK-Gesundheit fehlte 70 Prozent der Pflegeeinrichtungen Mitte 2025 noch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur.
In internationalen Vergleichsstudien zur Gesundheitsdigitalisierung landet Deutschland regelmäßig auf den hinteren Plätzen – während Estland seit über einem Jahrzehnt vollelektronisch arbeitet. Der Artikel über die Entwicklung von Software im Gesundheitswesen ordnet die technische Komplexität dieser Umstellung ein. Die Grundlagen zu KIM und der Leitfaden zur KIM-Integration im Gesundheitswesen zeigen, was hinter dem Wandel steckt.
Die wichtigsten Meilensteine der Telematikinfrastruktur 2026 auf einen Blick:
- Januar 2026: Ältere RSA-Konnektoren verlieren endgültig die Zulassung
- Juni 2026: Übergangsfrist für eHBA und SMC-B der Generation 2.0 endet
- Juli 2026: Testphase für den elektronischen Medikationsplan (eMP) startet
- Oktober 2026: Bundesweiter eMP-Rollout beginnt
- Dezember 2026: Vollelektronische Pflege-Abrechnung ausschließlich via KIM
- Ende 2026: Frist für gSMC-KT-Kartentausch (RSA → ECC) läuft ab
- Laufend: Umstieg von Konnektoren auf cloudbasierte TI-Gateways möglich
Der ECC-Kartentausch ist einer der drängendsten Punkte der Telematikinfrastruktur 2026 und betrifft jede Einrichtung mit TI-Zugang. Die bisherige RSA-Verschlüsselung wird durch Elliptic Curve Cryptography (ECC) ersetzt – ein sichereres Verfahren mit kleineren Schlüsseln. Wer den Konnektor-Tausch oder die Kartenaktualisierung verschleppt, riskiert ab Mitte 2026 den Ausfall zentraler Anwendungen wie eRezept, eAU und eArztbrief. Die Beantragung neuer Karten dauert vier bis sechs Wochen – entsprechender Vorlauf ist unbedingt nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Konnektor und TI-Gateway?
Der Konnektor ist ein physisches Gerät vor Ort, das die Verbindung zur Telematikinfrastruktur herstellt. Das TI-Gateway verlagert diese Funktion in ein Rechenzentrum – der Zugang erfolgt cloudbasiert per VPN. Ob es sich lohnt, auf ein TI-Gateway umzusteigen oder den bestehenden Konnektor weiterzunutzen, hängt von der Einrichtungsgröße und der verbleibenden Laufzeit ab.
Bestehende ECC-fähige Konnektoren dürfen bis 2030 betrieben werden. Für kleinere Einrichtungen ist das Gateway in der TI 2.0 oft die wirtschaftlichere Lösung: Wartung und Updates übernimmt komplett der Anbieter. Ein Leitfaden über Branchensoftware hilft bei der strategischen Einordnung solcher Infrastrukturentscheidungen.
KIM-Pflicht 2026 – wer jetzt handeln muss
Die KIM-Pflicht 2026 ist ein zentraler Baustein der Telematikinfrastruktur und betrifft nicht nur Arztpraxen und Kliniken, sondern zunehmend auch Pflegeeinrichtungen und Apotheken. Seit Juli 2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein – ab Dezember 2026 auch darüber abrechnen. Wer die KIM-Verpflichtung im Jahr 2026 ignoriert, riskiert den Verlust der Abrechnungsfähigkeit. Die Pflege-Digitalisierung steht unter enormem Zeitdruck: Von den rund 32.000 betroffenen Einrichtungen waren zum Stichtag im Juli 2025 gerade einmal 4.000 vollständig TI-ready.
Was ändert sich bei der KIM-Verordnung?
Die KIM-Verordnung erweitert schrittweise den Kreis der Pflichtanwender und die Bandbreite übertragener Dokumente. Seit Oktober 2021 gelten die Vorgaben für Arztpraxen, seit April 2024 für Apotheken und seit Juli 2025 für Pflegeeinrichtungen. Der entscheidende Schritt folgt im Dezember 2026: Ab dann müssen sämtliche Abrechnungsdaten in der Pflege – inklusive Leistungsnachweise – ausschließlich elektronisch über KIM übermittelt werden. Papierbelege und das bisherige DTA-Verfahren sind danach nicht mehr zulässig. Professionelle Schnittstellenprogrammierung spielt bei der Anbindung bestehender Pflegesoftware an den KIM-Dienst eine zentrale Rolle.
DTA-Ablösung durch KIM: Ende der Papierabrechnung
Das Datenträgeraustauschverfahren (DTA) war jahrelang Standard für die Übermittlung von Abrechnungsdaten in der Pflege – auf Basis physischer Datenträger und Papierbegleitdokumenten. Die DTA-Ablösung durch KIM ersetzt dieses Verfahren durch verschlüsselte, digitale Übertragung innerhalb der Telematikinfrastruktur. Die Umstellung erfolgt in Phasen: Seit April 2025 ist KIM für die Pflege-Abrechnung produktiv nutzbar, ab Dezember 2026 wird es verpflichtend. In Phase 1 sind folgende Leistungen betroffen:
- Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
- Häusliche Krankenpflege (anteilig, SGB V)
Phase 2 folgt ab Oktober 2027 und weitet die Umstellung auf Beratungsbesuche und weitere SGB-V-Leistungen aus. Wer die Fristen der Telematikinfrastruktur in der Pflege für 2026 ernst nimmt und rechtzeitig die Grundlagen schafft, ist für alle weiteren Stufen vorbereitet.
Was passiert, wenn Pflegeeinrichtungen die KIM-Frist verpassen?
Ohne funktionierende KIM-Anbindung bis zum 1. Dezember 2026 verlieren Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, Leistungen gegenüber den Kassen abzurechnen. Das ist kein bloßes Verwaltungsproblem – es ist existenzbedrohend. Keine Abrechnung bedeutet kein Geld. Gleichzeitig entfällt die monatliche TI-Pauschale von rund 208 Euro, wenn die Pflichtanwendungen nicht im Einsatz sind. Professionelle IT-Verwaltung und rechtzeitige Planung sind deshalb keine Kür, sondern Überlebensstrategie für alle Einrichtungen, die den Umstieg von DTA auf KIM bei der Pflege-Abrechnung vollziehen müssen.
Welche Vorteile hat KIM?
KIM ersetzt Fax, Brief und unverschlüsselte E-Mail durch einen sicheren, digitalen Kanal innerhalb der Telematikinfrastruktur. Die Vorteile gehen weit über die bloße Pflichterfüllung hinaus – sie betreffen Geschwindigkeit, Rechtssicherheit und Prozessqualität gleichermaßen. Über 600 Millionen KIM-Nachrichten wurden bereits versendet, bei rund fünf Millionen Transaktionen pro Woche. Die KIM-Pflichtanwendung 2026 treibt die Nutzung weiter voran – und beweist: Die TI 2.0 funktioniert im Regelbetrieb.
Die größten Vorteile im Überblick:
✅ Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für alle Gesundheitsdaten
✅ Rechtssichere digitale Signatur – Absender zweifelsfrei identifizierbar
✅ Medienbruchfreier Versand direkt aus dem Praxis- oder Pflegesystem
✅ Wegfall von Fax, Porto und Papierarchivierung
✅ Schnellere Bearbeitungszeiten bei Abrechnungen und Befunden
✅ Sektorenübergreifende Vernetzung: Praxis, Klinik, Pflege, Apotheke
Gerade für Pflegeeinrichtungen, die bisher auf Fax und DTA angewiesen waren, bedeutet KIM einen echten Qualitätssprung in der täglichen Kommunikation. Professionelle API- und Schnittstellenentwicklung sorgt dafür, dass der KIM-Dienst nahtlos in bestehende Software passt. Ein verlässlicher Wartungs- und Supportservice stellt sicher, dass die Anbindung an die Telematikinfrastruktur auch nach dem Go-live stabil bleibt.
Telematikinfrastruktur 2026: ePA, eMP und der Blick nach vorn
Die TI-Änderungen 2026 gehen über KIM und den Abschied vom DTA-Verfahren hinaus. Auch bei der elektronischen Patientenakte und ihren Neuerungen stehen 2026 substanzielle Entwicklungen an – die ePA 2026 wird deutlich leistungsfähiger. Im März erscheint die ePA-Version 3.1.3 mit Volltextsuche und verbesserter Dokumentenverwaltung. Ab Juli startet die Testphase für den elektronischen Medikationsplan (eMP), im Oktober folgt der bundesweite Rollout. Rund 70 Millionen elektronische Patientenakten wurden bereits angelegt – bei einer Widerspruchsquote von nur fünf Prozent. Die aktive Nutzung liegt bislang allerdings bei lediglich 3,6 Prozent.
Proof of Patient Presence
Gleichzeitig kommt der PoPP-Dienst (Proof of Patient Presence), der den Behandlungskontext künftig ohne Stecken der Gesundheitskarte nachweisbar macht – besonders relevant für Hausbesuche in der Pflege. Mit VSDM 2.0 werden Versichertenstammdaten direkt bei der Krankenkasse abgefragt, was Konnektor und Kartenterminal perspektivisch überflüssig macht. Die Investitionen in die Telematikinfrastruktur 2026 sind keine Einbahnstraße, sondern der Grundstein für ein System, das in den kommenden Jahren immer leistungsfähiger wird. Die Pflege-Digitalisierung profitiert dabei besonders: Der PoPP-Dienst vereinfacht die Dokumentation bei Hausbesuchen erheblich und macht den Konnektor-Tausch langfristig überflüssig.
DTA-Ablösung durch KIM – nächste Phasen ab 2027
Die zweite Phase der schrittweisen Umstellung beginnt mit einer Testphase im Februar 2027. Ab Oktober 2027 werden dann auch Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI und weitere Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V ausschließlich über KIM abgerechnet. Damit erstreckt sich der komplette Umstieg bis 2028. Gesundheitseinrichtungen, die bei der Telematik-Umstellung 2026 die Grundlagen schaffen, sind für alle weiteren Stufen gewappnet.