Open Source öffentliche Verwaltung: Was Bund und Länder jetzt regeln

Seit März 2026 sehen die Vertragsmuster für den öffentlichen IT-Einkauf vor, dass neue Software als Open Source öffentlichen Verwaltungen bereitgestellt wird. Für eine Landesbehörde mit langlebigen Fachverfahren ist das keine Formalie. Vor der nächsten Ausschreibung steht die Frage, welche Open-Source-Lösungen sich nachnutzen lassen und wer sie danach pflegt. Die Antwort darauf steht im Vertrag, nicht in der Lizenz.
Ein Mann in hellblauem Hemd und dunkler Strickkrawatte sitzt an einem Besprechungstisch, die Hand auf einem aufgeschlagenen Vertrag mit gelbgrüner Registerlasche, daneben ein Laptop mit Quellcode. Sinnbild dafür, dass bei Open Source in der öffentlichen Verwaltung Pflege und Haftung aus dem Vertrag kommen.
© KI-generiert (TenMedia)

Was Open Source öffentlichen Verwaltungen 2026 bringt

Mit Beschluss des IT-Planungsrats sind die modernisierten EVB-IT in Kraft getreten, die Vertragsbedingungen für den IT-Einkauf der öffentlichen Hand. Sie bilden Open Source bei neuen Softwareprojekten als Standard ab und gelten für Bund, Länder und Kommunen.

Wird Software als Open Source öffentlichen Verwaltungen überlassen, liegt ihr Quellcode offen, und Behörden dürfen sie unter einer freien Lizenz einsetzen, prüfen, verändern und an andere Stellen weitergeben. Bund, Länder und Kommunen teilen solchen Code über die Plattform openCode. Die Lizenz regelt die Nutzungsrechte, Pflege und Haftung regelt dagegen der Vertrag mit dem Auftragnehmer.

Neu ist dabei weniger die Technik als der Vertrag, denn im Einsatz haben Open Source öffentliche Verwaltungen längst. Im Open Source Monitor 2025 des Bitkom gaben 63 Prozent der befragten Verwaltungsorganisationen an, bereits Open-Source-Software einzusetzen.

Open Source als Standard in den EVB-IT-Mustern

Für die EVB-IT ist das die bisher umfangreichste Veröffentlichung. Den neuen Regeln zu Open Source hatte der IT-Planungsrat bereits im November zugestimmt, in Kraft treten konnten sie mit der Veröffentlichung im März (Bitkom, Beschaffung von Open Source, 2026). Proprietäre Software bleibt beschaffbar, doch bei neuen Projekten wird Open Source öffentlichen Verwaltungen standardmäßig übergeben.

„Die modernisierten Vertragsbedingungen sind ein entscheidender Hebel, um Open-Source-Lösungen rechtssicher und flächendeckend in der Verwaltung zu verankern und unsere digitale Souveränität zu stärken.“ So begründet Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, die neuen Muster (BMDS, Open Source rechtssicher beschaffen, 2026). Gemeint ist, dass Open Source in jeder neuen Ausschreibung schon vorliegt. Für eine Landesbehörde ist das ein Baustein, um digitale Souveränität stufenweise aufzubauen.

Die Software-Stückliste als Übergabeoption

Die neuen Muster enthalten außerdem eine Option, eine Software-Stückliste zu übergeben, die Software Bill of Materials (SBOM). Sie verzeichnet alle Bausteine, aus denen ein Programm besteht:

Nach einer gemeldeten Sicherheitslücke lässt sich mit dieser Liste prüfen, ob ein Fachverfahren betroffen ist. Damit stützt die Stückliste die Nachweis- und Dokumentationspflichten, die eine Behörde für ihre Software trägt. Die Option muss in der Leistungsbeschreibung gewählt werden, sonst entsteht keine Stückliste. Weil die Liste mit jedem Update veraltet, gehört ihre Fortschreibung in die Gewährleistung aus dem Vertrag und nicht in die Lizenz.

Warum die Landesebene anders rechnet als die Kommune

Bund, Länder und Kommunen nutzen dieselben Vertragsmuster, ihre Aufgaben unterscheiden sich aber. Ein Land betreibt eigene Fachverfahren, stellt Onlinedienste für andere Länder und Kommunen bereit und entscheidet so mit, welcher Code überhaupt zur Nachnutzung entsteht. Wie Open Source öffentlichen Verwaltungen nützt, hängt deshalb an der Ebene.

Wie viel Open Source Verwaltungen heute einsetzen

Welche Vorteile bietet Open-Source-Software in der öffentlichen Verwaltung je Ebene? Darauf antwortet die Bitkom-Befragung nur begrenzt. Von den 103 befragten Verwaltungsorganisationen gehörten 14 Prozent zur Bundes-, 40 Prozent zur Landes- und 47 Prozent zur Kommunalverwaltung. Die Teilgruppen sind klein, eine eigene Quote je Ebene trägt die Stichprobe deshalb nicht. Im Schnitt stellten die Behörden vier Beschäftigte für das Management von Open Source ab. Das zeigt, dass Open Source Verwaltungen bereits Arbeitszeit kostet. Thüringen erhielt für seine Verwaltungscloud und den Einsatz von Open-Source-Produkten den 2. Platz beim Open-Source-Preis 2025 der Open Source Business Alliance (eGovernment, Schleswig-Holstein und Thüringen ziehen Bilanz, 2026).

Fachverfahren im Landesbetrieb

Bei der kommunalen Digitalsouveränität stehen meist der Arbeitsplatz und die Beschaffung im Vordergrund. Ein Land trägt zusätzlich Fachverfahren, die über Jahre gepflegt und an neue Rechtslagen angepasst werden. Bei Fachverfahren entscheidet sich, ob Open Source öffentlichen Verwaltungen dauerhaft nützt, weil dort die Abhängigkeit am längsten wirkt. Der Wechsel der Bürosoftware ist sichtbarer, aber kürzer, und der Umstieg vom Microsoft-Arbeitsplatz folgt einer anderen Reihenfolge als die Ablösung eines Fachverfahrens. Um Open Source in der Landesverwaltung einführen und steuern zu können, kann ein Land ein Open Source Program Office einrichten, das Nutzung, Abgabe und Lizenzfragen bündelt.

Der Deutschland-Stack als gemeinsamer Unterbau

Über den einzelnen Ländern entsteht der Deutschland-Stack. Der IT-Planungsrat hat am 18. März 2026 Eckpunkte für einen gemeinsamen Plattformkern und ein erstes Portfolio beschlossen. Laut Bundesdigitalministerium werden dafür Komponenten auf Basis offener Standards und Open-Source-Lösungen bereitgestellt, iterativ bis 2028. Zu den ersten Basisdiensten gehören BundID, FIT-Connect und NOOTS. Ein neues Fachverfahren kann deshalb an diese Dienste andocken, statt Anmeldung und Datenaustausch selbst zu bauen. Quelloffene Software in der öffentlichen Verwaltung baut so auf gemeinsamen Diensten auf.

Wie Open-Source-Lösungen zwischen Bund und Ländern wandern

Nachnutzung ist neben der eigenen Ausschreibung der zweite Weg, auf dem Open Source Verwaltungen erreicht. Zwei Einrichtungen tragen ihn: Der Marktplatz für EfA-Leistungen verteilt fertige digitale Verwaltungsleistungen, openCode stellt Quellcode bereit. Wie gut Open Source öffentlichen Verwaltungen dabei hilft, hängt an einer Vorarbeit. Eine Behörde prüft vor dem Neuentwickeln, ob es die Leistung schon gibt, und bewertet fremden Code vor der Übernahme.

EfA-Leistungen und der Marktplatz dahinter

Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip entwickelt und betreibt ein Land oder eine Allianz mehrerer Länder eine digitale Verwaltungsleistung als Bereitsteller, andere Länder und Kommunen nutzen sie als Nachnutzer mit. Für die Umsetzung von EfA OZG-Leistungen ist der Marktplatz der FITKO die zentrale Nachnutzungsplattform in Bund, Ländern und Kommunen. Gebucht wird dort über standardisierte Verträge, vermittelt über die FITKO oder govdigital. Eine EfA-Leistung ist ein fertiger Dienst, nicht automatisch offener Quellcode. Das Einer-für-Alle-Prinzip teilt also den Dienst, nicht zwingend seinen Code.

openCode als Fundstelle und Abgabestelle

Den Code selbst teilt die öffentliche Hand über openCode. Die Plattform betreibt das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) im Auftrag des BMDS, und die Projekte folgen den Standards der Open Source Initiative. Für OSS in der öffentlichen Verwaltung ist openCode damit Fundstelle und Abgabestelle zugleich:

Das Softwareverzeichnis listet, welche Open-Source-Software Behörden bereits nutzen. Dort beginnt die Prüfung vor einer Nachnutzung, und dorthin gehört auch eigener Code. Ein Open Source Program Office kann diese Abgabe für ein ganzes Land bündeln.

Woran erkennt eine Behörde tragfähige Open-Source-Lösungen?

Offener Code allein sagt noch nichts über seine Zukunft. Ein Projekt, das niemand mehr pflegt, überträgt das gesamte Risiko auf die Behörde, die es übernimmt. Bevor Open Source Verwaltungen in den Betrieb übernehmen, helfen diese Prüffragen:

❓ Gibt es Releases aus den letzten zwölf Monaten?
❓ Wer pflegt das Projekt, und ist diese Stelle erreichbar?
❓ Steht die Lizenz eindeutig im Repository?
❓ Liegt eine Software-Stückliste vor?
❓ Setzen andere Behörden die Software produktiv ein?
❓ Ist geklärt, wer den Betrieb übernimmt?

Fällt die Antwort bei der Pflege negativ aus, bleiben solche Open-Source-Lösungen trotzdem nachnutzbar. Dann gehört die Pflege von Anfang an in den Vertrag.

Was Open Source öffentlichen Verwaltungen an Pflege abverlangt

Ein offenes Repository ist kein Wartungsvertrag. Die Lizenz gibt einer Behörde das Recht, Software zu nutzen und zu verändern, sie verpflichtet aber niemanden, Fehler zu beheben oder Updates zu liefern. Diese Pflichten entstehen erst durch einen Vertrag. Damit Open Source öffentlichen Verwaltungen auf Dauer nützt, gehört die Frage nach Pflege und Betrieb vor die Übernahme eines Fachverfahrens und nicht dahinter.

Wer haftet bei Open-Source-Software in der Verwaltung?

Open-Source-Lizenzen wie die GPL schließen die Gewährleistung der Urheber aus, soweit das geltende Recht das zulässt. Die GPL in Version 3 regelt das in Abschnitt 15. Stellt die Community Open Source öffentlichen Verwaltungen bereit, steht sie für Schäden aus einem Fehler also nicht ein.

Gewährleistung kommt aus dem Vertrag

Die Lizenz regelt, wie eine Software genutzt werden darf. Welche Pflichten bei Mängeln bestehen, legt der Vertrag fest, den die Behörde mit dem Auftragnehmer schließt. Liefert ein Dienstleister ein Fachverfahren nach den neuen EVB-IT-Mustern als Open Source öffentlichen Verwaltungen, sind seine Pflichten in diesem Vertrag beschrieben. Übernehmen Open Source Verwaltungen aus einer Nachnutzung, fehlt dieser Vertrag zunächst. Wer pflegt Open-Source-Software in der Verwaltung dann? Ein Pflegevertrag, der Updates, Störungsannahme und Eskalation regelt.

Was Open Source Verwaltungen im Betrieb an Arbeit bringt

Anders als ein Unternehmen, das seine Open-Source-Strategie frei gestalten kann, bindet eine Behörde jede Pflegeleistung an Vergabe und Haushalt. Zur Pflege eines quelloffenen Fachverfahrens gehören:

Zurückgegebene Änderungen senken die eigene Pflegelast, weil sie nicht bei jedem Update neu eingearbeitet werden müssen. Für Open Source in der öffentlichen Verwaltung ist dieser Rückfluss deshalb ein Kostenfaktor, der in die Kalkulation über die Laufzeit gehört. TenMedia entwickelt Fachverfahren im Auftrag öffentlicher Stellen und übergibt den vollständigen, unverschlüsselten Quellcode, die Lizenz richtet sich nach Vorgabe des Auftraggebers. Für die Bezirksregierung Köln entstand ein barrierefreies Haustelefonbuch, das bis heute betreut wird.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu regulatorischen Anforderungen empfehlen wir die Konsultation einer spezialisierten Rechtsberatung.

FAQs

Wer pflegt Open-Source-Software in der Verwaltung nach der Übergabe? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up
Die Pflicht zur Pflege entsteht nicht aus der Lizenz, sondern aus einem Vertrag. Bei Software, die im Auftrag entwickelt wurde, ist das zunächst der Auftragnehmer im Rahmen des vereinbarten Vertrags. Danach kann ein Landesrechenzentrum, ein öffentlicher IT-Dienstleister oder ein beauftragtes Unternehmen die Pflege übernehmen, jeweils mit eigenem Vertrag über Updates, Servicezeiten und Eskalation. Bei nachgenutzter Software fehlt ein solcher Vertrag zunächst ganz. Vor der Übernahme klärt die Behörde deshalb, ob das Ursprungsprojekt noch aktiv ist, wer dort Änderungen annimmt und welche Stelle sie künftig einspielt und testet.
Übernimmt TenMedia die Pflege fremd entwickelter Fachverfahren? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up
Ja. TenMedia übernimmt fremd entwickelte Software nach einem Code-Audit in Pflege und Betrieb, auch quelloffene Fachverfahren aus einer Nachnutzung. Das Audit zeigt vorab, welche Komponenten veraltet sind, und der Pflegevertrag legt danach Updates, Servicezeiten und Eskalation verbindlich fest.
Lohnt sich Open Source für eine Landesbehörde wirtschaftlich? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up
Wer Open Source in der Landesverwaltung einführen will, spart Lizenzgebühren und übernimmt Pflege, Betrieb und Anpassung. Maßstab ist die Wirtschaftlichkeit nach Paragraf 7 BHO oder LHO über die gesamte Nutzungsdauer. Am meisten bringt Open Source öffentlichen Verwaltungen, wenn mehrere Stellen dieselbe Software nachnutzen.