OZG-RE: Übertragungswege, Leitweg-ID und Zugangszeitpunkt

Die OZG-RE ist seit September 2025 der einzige elektronische Weg für Rechnungen an den Bund. Der Zugang zum Portal ist schnell gefunden, die eigentliche Hürde liegt dahinter. Die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform stellt eine Rechnung bereit, sie liefert sie nicht aus. An dieser Stelle entscheidet sich, ob Zahlungsfristen halten.
Zwei freistehende Türrahmen vor einer sandfarbenen Wand. Links geht eine Frau mit einer Mappe unter dem Arm durch den offenen Rahmen, rechts zerfällt die zweite Tür von unten zu Staub, während ihre gelbgrüne Klinke noch in der Luft hängt. Ein Mann sieht von hinten zu. Sinnbild dafür, dass Rechnungen an den Bund seit September 2025 nur noch über die OZG-RE hereinkommen.
© KI-generiert (TenMedia)

Die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes

Hinter der Abkürzung steckt ein Postfach für Rechnungen, bei dem Lieferanten ihre Rechnungen einreichen und Behörden sie abholen. Seit dem 19. September 2025 ist es das einzige.

Die OZG-RE, ausgeschrieben OZG-konforme Rechnungseingangsplattform, ist die zentrale Plattform des Bundes für den Empfang elektronischer Rechnungen. Über sie reichen Unternehmen Rechnungen an Bundesbehörden, an Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und an kooperierende Bundesländer ein. Sie ersetzt seit September 2025 auch die frühere Zentrale Rechnungseingangsplattform ZRE. Die Zuordnung zur empfangenden Stelle erfolgt über die Leitweg-ID, ein Pflichtfeld der XRechnung.

Die Plattform verarbeitet rund 290.000 E-Rechnungen im Monat. Angebunden sind über 170 Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und fünf Bundesländer.

Welche Stellen als Rechnungsempfänger gelistet sind

Der Kreis der Rechnungsempfänger ist größer, als der Begriff Bundesverwaltung vermuten lässt. Die Übersicht führte zum Stand 19. September 2025 genau 223 Einträge, und dahinter stehen unterschiedliche Verfahrenslandschaften.

Fünf Gruppen prägen die Liste:

Für jeden dieser Rechnungsempfänger endet der Weg an derselben Grenze, nämlich am Zielsystem. Die Übernahme in das ERP oder das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen folgt eigenen Regeln.

Von zwei Plattformen zu einer

Bis September 2025 gab es zwei getrennte Eingänge nebeneinander. Die Zentrale Rechnungseingangsplattform war für die unmittelbare Bundesverwaltung verpflichtend, die OZG-RE ein freiwilliges Angebot für Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung. Beide konnten dasselbe. Eine Registrierung auf der OZG-RE ersetzte die auf der ZRE trotzdem nicht, je nachdem, wer den Auftrag erteilt hatte. Der Zusatz OZG-konform verweist auf das Onlinezugangsgesetz und dessen Vorgabe, Verwaltungsleistungen über ein Nutzerkonto zugänglich zu machen. Die Anmeldung läuft deshalb über das ELSTER-Unternehmenskonto.

Was aus den ZRE-Zugängen geworden ist

Die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes, kurz ZRE, wurde am 19. September 2025 abgeschaltet. Rechnungen lassen sich seither dort nicht mehr einreichen. Die unmittelbare Bundesverwaltung wechselte in zwei Wellen über neun Monate, und für Lieferanten entfiel die doppelte Registrierung. Für die empfangenden Stellen bedeutete der Wechsel dagegen Arbeit an den eigenen Systemen. Jede bestehende Anbindung musste auf den neuen Eingang zeigen, und genau diese Vermittlung zwischen Portal und Fachverfahren leistet Middleware.

Vier Übertragungswege in die OZG-RE

Die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform nimmt Rechnungen auf vier Wegen entgegen. Welcher davon passt, hängt weniger vom Format ab als von der Menge. Ein Betrieb mit drei Rechnungen im Jahr braucht etwas anderes als ein Lieferant mit dreihundert im Monat. Für Vereine mit unternehmerischem Bereich rechnet sich deshalb meist nur die Weberfassung.

Vier Eingänge stehen zur Wahl:

☞ Weberfassung, also ein Formular im Portal ausfüllen
☞ Upload einer fertig erzeugten XRechnung
☞ E-Mail mit der XRechnung im Anhang
☞ Peppol, das europäische Netz für Beschaffungsdokumente

Erst der vierte Weg arbeitet ohne menschliches Zutun. Die drei anderen verlangen, dass jemand die Datei erzeugt und einreicht, und genau dort entstehen die Kosten, die eine eigene Schnittstelle einspart.

Weberfassung und Upload: wo Handarbeit beginnt

Die Weberfassung verlangt keine technischen Voraussetzungen und ist der übliche Einstieg. Ein Formular im Portal wird ausgefüllt, die Plattform erzeugt daraus eine gültige XRechnung. Für einzelne Rechnungen im Jahr ist das der schnellste Weg, für Serien der teuerste, weil jede Position von Hand entsteht. Der Upload setzt eine Stufe später an und verlangt eine bereits erzeugte Datei. Beide Wege durchlaufen dieselbe technische Prüfung, bei der die OZG-RE Dateigröße, Anhänge und Virenfreiheit kontrolliert.

Welche Voraussetzungen verlangt der Peppol-Weg?

Peppol ist kein Portal, sondern ein Netz. Rechnungen laufen darin von einem Zugangspunkt zum anderen, ähnlich wie E-Mails zwischen Mailservern, nur mit festgelegten Formaten und geprüften Teilnehmern. Ein Rechnungssteller braucht dafür Zugang über einen solchen Zugangspunkt, im Fachjargon Access Point, und verknüpft ihn mit dem eigenen Konto auf der OZG-RE. Danach verlässt eine Rechnung das eigene System und erreicht den Bund, ohne dass jemand ein Portal öffnet.

Wofür ein Access Point gebraucht wird

Ein Access Point ist der Anschluss ans Netz, kein Produkt für den Eigenbau. Betrieben wird er von zertifizierten Anbietern, die dafür einstehen, dass ein Dokument korrekt weitergereicht wird. Der Weg ist kein Sonderfall mehr. Allein im Juni 2026 gingen in Deutschland 386.491 Rechnungen über das Peppol-Netz ein, gezählt von der Koordinierungsstelle für IT-Standards.

Wann gilt eine Rechnung über die OZG-RE als zugegangen?

Der Zugang einer Rechnung ist keine Frage der Höflichkeit, sondern der Frist. Ab dem Zugang laufen Zahlungsziel und Skontofrist. Auf der OZG-RE hängt dieser Zeitpunkt an einem Status. Eine elektronische Rechnung gilt als zugegangen, sobald sie den Status bereitgestellt annimmt. Ob der Rechnungsempfänger sie schon abgerufen hat, spielt keine Rolle. Vorausgesetzt ist allein ein gültiges XRechnung-Format, das die Prüfung besteht.

Die Leitweg-ID adressiert, sie liefert nicht

Ohne Adresse kommt auch elektronisch nichts an, und die Adresse heißt hier Leitweg-ID. Sie ist Pflichtfeld jeder XRechnung an die öffentliche Hand und sagt der Plattform, welcher Stelle eine Rechnung gehört.

Vier Punkte werden dabei regelmäßig verwechselt:

Ohne gültige Leitweg-ID erreicht die Rechnung niemanden, auch wenn Format und Inhalt stimmen.

Warum der Status die Zahlungsfrist auslöst

Bereitgestellt heißt, dass die Rechnung im Postfach der Behörde liegt und abgerufen werden kann. Der Bund hat damit geliefert, die Verwaltung ist am Zug. Läuft der Abruf nur wöchentlich oder hängt er an einer einzelnen Person, verstreicht die Skontofrist in der OZG-RE, ohne dass jemand die Rechnung gesehen hat. Dieser Verlust taucht in keiner Fehlerstatistik auf, weil er als entgangener Rabatt gebucht wird. Für Rechnungssteller kehrt sich die Sache um. Sie haben mit dem Status einen Nachweis über den Fristbeginn.

Von der Plattform ins Fachverfahren

Die OZG-RE endet an ihrer eigenen Grenze, und diese Grenze ist schärfer, als sie wirkt. Sie nimmt entgegen, prüft technisch und stellt bereit. Was danach kommt, gehört dem Haus, also der Abruf, die Übergabe ans Zielsystem und die Rückmeldung an den Vorgang. Ein Fachverfahren, das nur seine eigenen Datenstrukturen kennt, kann mit einer XML-Datei aus dem Portal nichts anfangen. Ob dafür eine einzelne API genügt oder eine Vermittlungsschicht nötig wird, entscheidet die Zahl der beteiligten Zielsysteme.

Was Rechnungsempfänger selbst abholen müssen

Der Abruf ist die Stelle, an der aus einer in der OZG-RE bereitgestellten Datei ein bearbeitbarer Vorgang wird. Von Hand lässt sich das erledigen, es skaliert nur nicht. Sobald monatlich dreistellige Rechnungsmengen eingehen, wird das Herunterladen zum Engpass.

Vier Aufgaben fallen dabei unabhängig vom Zielsystem an:

Der letzte Punkt ist der einzige, der später belegt, wann eine Rechnung tatsächlich im Haus war.

Was zwischen Portal und Zielsystem entsteht

Zwischen Portal und Zielsystem entsteht keine zweite Fachanwendung, sondern eine schmale Strecke. Sie ruft ab, übersetzt in die Felder des Zielsystems und hält fest, was wann passiert ist. Weil sie an der Plattform hängt und nicht am Fachverfahren, übersteht sie dessen Ablösung.

TenMedia baut genau diese Strecke, also den automatischen Abruf aus der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform, die Übersetzung in die Struktur des Zielsystems und das Protokoll dazu. Dieselbe Trennung zwischen Eingangskanal und Fachlogik trug schon die barrierefreie Fachanwendung für die Bezirksregierung Köln. Das Fachverfahren bleibt unangetastet, während der Eingang automatisiert läuft.

FAQs

Was kostet die Nutzung der OZG-RE? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up
Die Plattform selbst stellt der Bund bereit. Kosten entstehen dort, wo automatisiert wird, also beim Zugang über einen Access Point und bei der Anbindung an das eigene Zielsystem. Erfassung von Hand kostet dafür Arbeitszeit.
Was passiert mit einer Rechnung ohne gültige Leitweg-ID? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up
Die Leitweg-ID ist Pflichtfeld der XRechnung. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, lässt sich die Rechnung keinem Rechnungsempfänger zuordnen und scheitert an der technischen Prüfung. Sie gilt dann nicht als zugegangen, weil die OZG-RE sie nicht bereitstellen kann, und die Zahlungsfrist beginnt nicht zu laufen.
Wie lässt sich der Rechnungsabruf aus der OZG-RE automatisieren? keyboard_arrow_down keyboard_arrow_up
Der Abruf läuft über eine eigene Schicht zwischen Portal und Zielsystem, nicht über einen Umbau des Fachverfahrens. Diese Schicht holt die bereitgestellten Rechnungen in festen Abständen aus der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform ab, ordnet sie über die Leitweg-ID der richtigen Organisationseinheit zu, übersetzt die Felder in die Struktur des Fachverfahrens und protokolliert jeden Abruf mit Zeitstempel. TenMedia entwickelt solche Anbindungen als Individualsoftware und übernimmt auf Wunsch den Betrieb. Das Fachverfahren bleibt unverändert, und ein späterer Wechsel des Zielsystems berührt die Anbindung an die OZG-RE nicht.