EUDR-Geolokalisierung: von der Anbaufläche bis ins ERP
EUDR-Geolokalisierung: was ab dem 30. Dezember 2026 gilt
Knapp 79 Prozent der Unternehmen, die das IW im Auftrag der IHK Düsseldorf befragt hat, sehen in fehlenden Daten eine große oder eher große Hürde der EUDR-Verordnung, die Rohstoffe von gerodeten Flächen vom EU-Markt fernhalten soll.
Die EUDR-Geolokalisierung ist die Angabe der Anbaufläche eines Rohstoffs als Koordinatenpunkt oder als Polygon, also als Fläche aus verbundenen Koordinaten. Sie ist Pflichtbestandteil der Sorgfaltserklärung nach der EU-Entwaldungsverordnung, der Verordnung (EU) 2023/1115, und gilt für Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Sie ist die Grundlage für den Nachweis, dass die Fläche nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurde.
Erstinverkehrbringer oder nachgelagert: wer was meldet
Nach der Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 gelten die Pflichten für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026. Eine weitere EUDR-Verschiebung 2026 brachte der Bericht der Kommission vom 4. Mai 2026 nicht. Eine EUDR-Sorgfaltserklärung mit Geodaten gibt der EUDR-Erstinverkehrbringer ab, also das Unternehmen, das die Ware als erstes in der EU in Verkehr bringt oder sie ausführt. Unternehmen dahinter sind im Sinne der EUDR nachgelagerte Marktteilnehmer oder Händler. Sie erheben keine Flächendaten, sondern arbeiten mit Referenznummern. Im Konzern trägt deshalb die importierende Gesellschaft die Nachweisstrecke, und die Gesellschaft, die direkt von ihr kauft, sammelt die Referenznummern. Beides läuft durch eine gewachsene Landschaft aus Enterprise-Software mit ERP und Zollanmeldung.
Punkt oder Polygon: die Vier-Hektar-Grenze
Für eine Fläche bis vier Hektar genügt als EUDR-Geolokalisierung ein Koordinatenpunkt, idealerweise mit Flächenangabe. Ist sie größer, weist das EUDR-Informationssystem einen Punkt zurück und verlangt ein Polygon, außer bei Rindern. Die Koordinaten stehen im Bezugssystem WGS 84, Länge vor Breite, und das System kürzt sie auf sechs Nachkommastellen, am Äquator rund elf Zentimeter. Fehlt bei einem Punkt die Flächenangabe, setzt es vier Hektar an (Europäische Kommission, EUDR Information System: GeoJSON File Description, 2026). Übergeben wird eine EUDR-GeoJSON-Datei. Was auf der Fläche seit 2020 geschehen ist, zeigen erst Satellitenbilder, und deren Auswertung ist Aufgabe von Software für Erdbeobachtung.
Was passiert, wenn das System eine Geometrie ablehnt?
Eine fehlerhafte EUDR-Geolokalisierung nimmt das Informationssystem nicht an, die Erklärung bleibt liegen. Weil die häufigsten Ursachen formal sind, lassen sich EUDR-Geodaten vor dem Upload maschinell prüfen. Abgelehnt werden unter anderem:
- Polygone, deren erster und letzter Punkt abweichen
- Kanten, die sich kreuzen wie bei einer Acht
- Polygone mit Loch, etwa in Ringform
- Punkte über vier Hektar außer bei Rindern
Auch eine angenommene Datei liefert noch keine Referenznummer. Warum der Wareneingang darauf warten muss, klärt der Abschnitt zum verzögerten Rücklauf der Nummer.
EUDR-Geolokalisierung gegen die Waldkarte 2020 prüfen
Eine EUDR-Geolokalisierung belegt nur, wo eine Fläche liegt. Ob dort am 31. Dezember 2020 Wald stand und ob er seitdem verschwunden ist, klärt erst der Abgleich mit Waldkarten und Satellitenzeitreihen. Diese Prüfung bleibt Aufgabe des Unternehmens, auch wenn die EU Daten liefert. Sie beginnt bei der Qualität der Flächendaten aus der Lieferkette und endet bei einer Dokumentation, die einer späteren Kontrolle standhält.
Flächendaten bei Lieferanten erheben und vorab prüfen
Adressen, Regionen oder Zertifikate als PDF ersetzen die Geolokalisierung nach der EUDR nicht, denn die Entwaldungsverordnung verlangt die Fläche selbst. Erheben lässt sie sich etwa per GPS am Feldrand, aus Katasterdaten oder über Kooperativen, die für viele Kleinbauern sammeln. Ob eigene Strecke oder EUDR-Software, jede gelieferte Fläche durchläuft dieselbe Prüfkette:
- Format und Bezugssystem WGS 84
- gültige und geschlossene Geometrie
- Fläche passend zur Hektarangabe
- Abgleich mit der Waldkarte 2020
Bei vielen Lieferantenflächen wird daraus eine automatisierte Verarbeitungsstrecke für Satellitendaten, also ein Fall für Software für Raumfahrt und Erdbeobachtung statt für Tabellen.
Wie lässt sich prüfen, ob nach 2020 Wald gerodet wurde?
Den ersten Filter für jede Geolokalisierung nach der EU-Entwaldungsverordnung liefert die Waldkarte 2020 der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission. Sie zeigt in 10 Metern Auflösung, wo Ende 2020 Wald stand, und Plantagen von Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk und Soja zählen nach ihrer Definition nicht als Wald (Gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission, Global map of forest cover 2020, version 4, 2026). Maßgeblich ist Version 4, ältere Fassungen sind abgelöst. Für die Zeit danach zeigen Sentinel-Daten des Copernicus-Programms in kurzen Abständen, ob sich die Vegetation einer Fläche verändert hat. Erst eine Zeitreihe trennt dabei eine abgeerntete Sojafläche von einer Rodung.
Was die Prüfung festhalten muss
Das Ergebnis muss sich noch nachvollziehen lassen, wenn eine Behörde die Erklärung später kontrolliert. Festgehalten werden die Version der Waldkarte, die verwendeten Satellitenszenen, das Ergebnis je EUDR-Geolokalisierung und die Begründung bei Grenzfällen. Gleicher Eingang muss zum gleichen Ergebnis führen, wie bei jeder sauberen EO-Datenprozessierung. Die Szenen kommen dabei nicht aus dem EU-Informationssystem, sondern über eigene Zugänge bei den Datenanbietern. Diese Zugänge laufen meist über eine Satellitendaten-API, eine andere Schnittstelle als die, über die später die Erklärung läuft.
EUDR-Sorgfaltserklärung per Schnittstelle übermitteln
An das Informationssystem der EU auf der Plattform TRACES geht die EUDR-Sorgfaltserklärung mit allen EUDR-Geodaten. Kleine Mengen lassen sich über die Weboberfläche erfassen, für Konzernvolumen gibt es eine Schnittstelle zwischen Systemen. Ihre Regeln für Rückmeldung, Änderung und Mengengrenzen bestimmen den Zuschnitt einer Integration.
Die SOAP-Schnittstelle V3 statt Handeingabe
Laut der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland senkt die überarbeitete Verordnung die jährlichen Befolgungskosten gegenüber der ursprünglichen Fassung um etwa 75 Prozent. Zum selben Paket gehören aktualisierte Spezifikationen für die automatisierten Schnittstellen. Technisch ist die EUDR-API ein SOAP-Dienst, also ein XML-basiertes Protokoll mit fest definiertem Schema, abgesichert über WS-Security. Version 3 löst V1 und V2 ab. Jede EUDR-Sorgfaltserklärung enthält unter anderem die Tätigkeit, die HS-Position der Ware (die ersten Stellen der Zolltarifnummer), bei Ein- und Ausfuhr die Nettomasse, das Erzeugerland und die EUDR-Geolokalisierung als kodierte Datei.
Warum die Referenznummer erst später kommt
Beim Einreichen liefert das System nur eine interne Kennung zurück. Referenz- und Verifizierungsnummer gibt es erst auf eine gesonderte Abfrage heraus. Bestellung und Wareneingang brauchen deshalb einen Zwischenstatus, bis die EUDR-Referenznummer vorliegt. Ändern oder zurückziehen lässt sich eine eingereichte Erklärung nur 72 Stunden lang. Fällt das System länger als 60 Minuten aus, können Behörden eine Ersatznummer vergeben, die später durch die Systemnummer ersetzt wird.
Grenzen, die bei Konzernvolumen den Zuschnitt bestimmen
Das EUDR-Informationssystem begrenzt, wie viel in eine einzelne Erklärung passt. Bei Rohstoffen aus kleinbäuerlichem Anbau mit vielen Einzelflächen sind diese Werte eher erreicht als bei wenigen großen Plantagen. Die Grenzen legen fest, wie Lieferungen auf Erklärungen verteilt werden:
☞ höchstens 25 MB Geodaten je Erklärung
☞ höchstens 1.000 Erzeuger je Rohstoff
☞ höchstens 10.000 Erzeuger je Erklärung
☞ höchstens 2.000 referenzierte Erklärungen
☞ Gruppierung nur bei der ersten Einreichung
Weil sich eine Erklärung, auf die andere verweisen, weder ändern noch zurückziehen lässt, gehört die Validierung vor den Upload.
EUDR-Nachweise ans ERP anbinden, ohne neue Insel
Die EUDR-Referenznummer nützt erst, wenn sie dort steht, wo Ware gebucht und verzollt wird. Deshalb endet die Strecke im ERP und im Lieferantenmanagement. Einkauf und Architektur fragen deshalb, wie die Pflicht an bestehende Prozesse anschließt. Dieselbe Richtung verlangt die Wirtschaft vom Gesetzgeber: „Erforderlich sind weitere Vereinfachungen, weniger Komplexität und eine bessere Abstimmung mit bestehenden Pflichten, um Doppelaufwände zu vermeiden“, sagt Ralf Schlindwein, Geschäftsführer International der IHK Düsseldorf (IHK Düsseldorf, Aktuelle Studie zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, 2026).
EUDR-Software und SAP: wo die Referenznummer hingehört
Im ERP braucht die Bestellposition den Bezug zur Erklärung, der Wareneingang Referenz- und Verifizierungsnummer und die Zollanmeldung die Referenznummer als Unterlage. Im Lieferantenmanagement liegen Flächen, Prüfergebnis und Gültigkeit je Lieferant. Ob eine EUDR-SAP-Anbindung trägt, hängt am Datenmodell. Gleich welche EUDR-Software prüft, das Kernsystem braucht mindestens diese Angaben:
- Referenz- und Verifizierungsnummer
- Status der Erklärung mit Zeitstempel
- HS-Code und Nettomasse je Position
- Zuordnung von Fläche zu Lieferant
- Prüfergebnis mit Version der Waldkarte
Die EUDR-Geolokalisierung selbst bleibt in der Prüfstrecke, das Kernsystem speichert nur den Verweis darauf. So bleibt die EUDR-Compliance prüfbar, ohne dass das ERP Geodaten verarbeiten muss.
EUDR-Software kaufen, ergänzen oder selbst bauen?
Die EUDR-Verordnung schreibt kein bestimmtes Werkzeug vor. Fertige EUDR-Software gibt es als Abonnement. Sie lohnt sich, wenn sie die Sonderfälle des Unternehmens abdeckt und ihre Daten über eine dokumentierte EUDR-API herausgibt. Eine eigene Strecke lohnt sich eher bei Sonderprozessen, die ein Produkt nur über Umwege abbildet.
Die dritte Variante zwischen Kauf und Eigenbau
Bei der EUDR-Umsetzung im Konzern lassen sich beide Wege verbinden: ein fertiges Werkzeug für Prüfung und Übermittlung, dazu eine eigene Integrationsschicht. Die EUDR-Software bleibt dann austauschbar, weil ERP und Lieferantenmanagement nur die Schicht kennen. Diese Schicht ist ein abgegrenzter Auftrag, den TenMedia als Entwicklungspartner übernimmt, von der EUDR-SAP-Anbindung bis zur Validierung jeder EUDR-Geolokalisierung vor dem Upload. Für JOB POINT, ein von der Berliner Senatsverwaltung finanziertes Angebot mit mehreren Standorten, hat TenMedia über zehn Jahre Bestandsdaten in eine standortübergreifende Plattform überführt und externe Unternehmen direkt angebunden. TenMedia ist nach ISO/IEC 27001 und ISO 9001 durch den TÜV SÜD zertifiziert und entwickelt mit einem festangestellten Team in Berlin.